Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG in Osnabrück

Berufsunfähigkeit trifft jeden vierten Arbeitnehmer mindestens einmal im Berufsleben – und die finanziellen Folgen können gravierend sein. Mit der passgenauen Berufsunfähigkeitsversicherung der AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG in Osnabrück sorgen Sie rechtzeitig vor. Wir bieten Ihnen ein auf den eigenen Bedarf zugeschnittenes Leistungspaket, mit dem Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind. Erfahren Sie mehr!

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Funktionsweise und Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die AXA Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikopolice. Sie leistet, wenn Sie Ihren letzten Beruf für voraussichtlich sechs Monate zu weniger als 50 Prozent ausüben können. Ausschlaggebend hierfür müssen gesundheitliche Gründe, ein Unfall oder übermäßiger Kräfteverfall sein. Aktuelle Statistiken zeigen, dass rund jeder vierte Arbeitnehmer mindestens einmal im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird. Psychische Erkrankungen wie Burnouts stehen dabei an erster Stelle.
 
Von der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie eine monatliche Rente, wenn die Definition auf Sie zutrifft. Maßgeblich ist die Prognose Ihres behandelnden Arztes.
 
Zu den wichtigsten Leistungen der BU-Versicherung gehört die Zahlung der Rente. Ihre Höhe bestimmen Sie selbst. In der persönlichen Beratung ermitteln wir zunächst die entstehende Versorgungslücke, wenn Sie Ihrer aktuellen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Entsprechend hoch setzen wir dann die monatliche BU-Rente an, wobei Sie in den meisten Fällen von rund 70 Prozent des aktuellen Bruttogehalts ausgehen können.
 
Liegt eine Berufsunfähigkeit vor, leisten wir. Dabei zahlt AXA die vereinbarte Rente so lange aus, wie die Berufsunfähigkeit besteht, längstens aber bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Denken Sie unbedingt daran, auch im Anschluss weiter abgesichert zu sein (Stichwort: Rentenlücke). Kalkulieren Sie daher auch Altersvorsorgebeiträge in die Berufsunfähigkeitsrente ein!

Für wen eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Menschen sinnvoll, die auf ihr laufendes Arbeitseinkommen angewiesen sind. Stellen Sie sich also die Frage, ob Sie ausreichend abgesichert wären, wenn Sie von heute auf morgen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Da dies bei den wenigsten Personen der Fall ist, braucht nahezu jeder Erwerbstätige eine passgenaue Berufsunfähigkeitsversicherung.
 
Haben Sie beispielsweise ein hohes Vermögen, aus dessen Erträgen Sie Ihren Lebensunterhalt auch bei Berufsunfähigkeit weiter bestreiten können, kann die Versicherung entbehrlich sein. In allen anderen Fällen ist sie allerdings nicht nur sinnvoll, sondern sogar existenziell notwendig

Vorteile der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden Sie sich für die umfassende Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Sie profitieren unter anderem von folgenden Vorteilen:

  • Sie erhalten die vereinbarte Rente sofort ausgezahlt, wenn Ihr Arzt feststellt, dass die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit gegeben sind
  • Es spielt keine Rolle, wie die Berufsunfähigkeit entstanden ist. Wir leisten beispielsweise auch, wenn ein privater Unfall dafür ausschlaggebend ist
  • Mit der optionalen AU-Klausel steht Ihnen die Rente bereits zu, wenn Sie voraussichtlich für mehr als sechs Monate krankgeschrieben sind („gelber Schein“)
  • AXA verzichtet in allen Tarifen auf die abstrakte Verweisung; Beamtinnen und Beamte profitieren von einer echten DU-Klausel
  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, leisten also auch, wenn Sie eine Mitschuld am Entstehen der Berufsunfähigkeit trifft

Auf welche Punkte gilt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten?

Den größten Wert sollten Sie auf die korrekte und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen legen. Fordern Sie zur Sicherheit die Patienten- und Krankenkassenakten an, um auch vermeintlich „unwichtige“ Behandlungen anzugeben. Gehen Sie hier unbedingt sorgfältig vor, da Sie sonst unter Umständen keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten!
Ebenfalls wichtig ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung. Ist er nicht im Vertrag enthalten, kann Sie der Versicherer an einen anderen Beruf verweisen, auch wenn Sie diesen tatsächlich gar nicht ausüben (möchten). Beamtinnen und Beamte sollten zusätzlich auf eine Dienstunfähigkeitsklausel achten, mit der die Feststellung des Amtsarztes sofort vom Versicherer anerkannt wird.

Kontaktieren Sie uns

AXA Generalvertretung Niendieker & Ogrzal oHG

Möchten Sie mehr über die Berufsunfähigkeitsversicherung erfahren oder noch heute ein erstes Angebot erhalten? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie einen Termin. Das Team der AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG in Osnabrück ist gerne für Sie da!

Lotter Str. 35
49078 Osnabrück 
0541/409400
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