AXA Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der
AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG
in Osnabrück

Durch das Unternehmertum genießen Sie als Selbstständige oder Selbstständiger zahlreiche Freiheiten, die Andere nicht haben. Allerdings tragen Sie auch ein hohes Risiko, denn Sie haften persönlich für Schäden und ihre Folgen, die von Ihrem Unternehmen ausgehen. Mit der passgenauen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG in Osnabrück sind Sie von Beginn an auf der sicheren Seite!

Bedeutung und Zweck
einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Privatpersonen und Unternehmer haften nach dem BGB für alle Schäden, die sie oder durch sie Beauftragte anderen Personen zufügen. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie auch die Haftung für Ihre Mitarbeiter tragen, soweit diese in Ihrem Auftrag tätig sind. Die sogenannte bürgerliche Haftpflicht ist der Höhe nach unbeschränkt und unabhängig davon, ob Sie einen Schaden unabsichtlich oder gar unwissentlich verursacht haben.
 
Der Gesetzgeber unterscheidet außerdem nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen Personen zufügen, müssen Sie daher in voller Höhe regulieren. Ob Sie sich dies überhaupt leisten können, spielt dabei keine Rolle.
 
Beispiel: Sie verursachen einen Vermögensschaden in Höhe von 500.000 Euro, weil Sie als Anwalt eine Frist versäumen. Ihr Mandant kann in der Folge seine Ansprüche nicht mehr geltend machen und fordert die Summe von Ihnen ein. Im schlimmsten Fall müssen Sie nun Vermögenswerte verkaufen und stehen vor dem finanziellen Ruin, wenn Sie die Schulden nicht begleichen können.
 
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von AXA setzt hier an. Denn wir übernehmen berechtigte Forderungen von Geschädigten und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Alle dabei entstehenden Kosten sind mitversichert. Nachdem Dritte Ansprüche gegen Sie geltend machen, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.
 
Hinweis: Für einige Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wegen des hohen Risikos sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem Ärzte und Rechtsberater.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für
Notare

Sie fallen unter den Begriff der „rechtsberatenden Berufe“ und müssen daher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare abschließen. Hintergrund ist, dass bereits eine falsche Unterschrift ausreicht, um erhebliche Schäden zu verursachen. Stellen Sie sich hier beispielsweise vor, Sie beurkunden einen Vertrag, der aus Ihnen unbekannten rechtlichen Gründen keine Wirksamkeit entfaltet.
 
Machen Dritte eine Forderung gegen Sie geltend, prüfen wir sie zunächst auf ihre Berechtigung. Ist der Anspruch entstanden, regulieren wir ihn im Rahmen der versicherten Deckungssumme. Halten wir die Forderung aber für zu hoch oder gar nicht existent, wehren wir sie ab. Anwalts- und Gerichtskosten werden dann von AXA übernommen

Passgenaue Absicherung für Unternehmensberater 

Was für Anwälte und Steuerberater gilt, ist in weiteren Teilen auch auf Unternehmensberater übertragbar. Denn hier ist es Ihre Aufgabe, innovative Konzepte und Strategien für Betriebe aller Art zu entwerfen. Erweist sich eine solche Strategie aber später als nicht umsetzbar oder sogar rechtswidrig, haften Sie für die dem Unternehmen entstehenden Kosten.
 
Beispiel: Sie entwerfen mit Ihrer Agentur ein neues Vertriebsmodell. Aufgrund von Beschränkungen des Warenverkehrs kann das Unternehmen dieses Konzept aber nicht umsetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bereits Kosten von 750.000 Euro entstanden. Ohne Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater müssen Sie diese aus eigener Tasche zahlen.

Haus- und Grundstücksverwalter

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Auch verwaltende und organisierende Tätigkeiten wie die einer Haus- und Grundstücksverwaltung bergen ein vergleichsweise hohes Schadensrisiko. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter sind Sie etwa in folgenden Fällen geschützt:

  • Umlage von zu hohen Nebenkosten auf Ihre Mieter
  • Erstellung fehlerhafter Abrechnungen
  • Vertragsfehler und -strafen bei Geschäftspartnern

Dabei verzichten wir grundlegend auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wir leisten auch dann, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden hätten vorhersehen können oder Obliegenheiten verletzt haben. Nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

Kontaktieren Sie uns

AXA Generalvertretung Niendieker & Ogrzal oHG

Sie möchten mehr über die flexible und passgenaue Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfahren? Wünschen Sie eine persönliche Beratung, in der wir auf die Besonderheiten der Police und die verschiedenen Zusatzbausteine eingehen? Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin. Das erfahrene Team der AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG in Osnabrück steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns bereits auf Sie!

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