AXA Generalvertretung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück Betriebshaftpflicht Osnabrück

Flexible Betriebshaftpflicht

AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG in Osnabrück

Mit einer unternehmerischen Tätigkeit sind auf der einen Seite viele Freiheiten, auf der anderen Seite aber auch Risiken verbunden. Denn Sie haften für alle Handlungen und damit auch Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen. Die Betriebshaftpflicht der AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG in Osnabrück schafft hier Abhilfe. Wir übernehmen die finanziellen Folgen von Fehlern und Missgeschicken, soweit Sie nach dem BGB haften!

Sinn und Zweck eine
Betriebshaftpflicht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass für Schäden grundsätzlich der Verursacher haftet. Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie darüber hinaus auch die Folgen tragen, wenn Schäden durch Mitarbeiter verursacht wurden. Die gesetzliche Haftung ist dabei nicht auf bestimmte Summen oder Ihr Vermögen beschränkt. Im schlimmsten Fall müssen Sie sich hoch verschulden, um die Forderung der Geschädigten erfüllen zu können.
 
Beispiel: Sie sind bei einem Kunden und dort mit der Installation einer neuen Heizungsanlage betraut. Dabei passiert Ihnen ein Fehler, der erst sichtbar wird, wenn es bereits zu spät ist. Denn durch einen Kurzschluss entsteht ein Brand, der einen Sachschaden von 200.000 Euro verursacht. Ohne Betriebshaftpflicht müssen Sie die daraus resultierende Forderung aus eigener Tasche begleichen.
 
Die betriebliche Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe Sie, Ihre Mitarbeiter und das gesamte Unternehmen von existenziellen Risiken dieser Art zu schützen. AXA übernimmt also den verursachten Schaden, wehrt unberechtigte Forderungen ab und dies auf eigene Kosten. Sie tragen keinerlei Kostenrisiko.

Leistungen der AXA Betriebshaftpflicht im Überblick

Zu den flexibel anpassbaren Leistungen der Betriebshaftpflicht von AXA gehören unter anderem folgende:

  • Wir bieten Ihnen eine frei wählbare Versicherungssumme, die alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden umfasst
  • Die vereinbarte Versicherungssumme bezieht sich nicht auf das Versicherungsjahr oder die Summe der Schäden, sondern stets auf den einzelnen Vorfall
  • Versichert ist der gesamte Betrieb einschließlich Ihrer Mitarbeiter und eventueller Fahrzeuge, für die kein gesetzlicher Haftpflichtschutz notwendig ist
  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, leisten also auch, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter zur Entstehung eines Schadens beigetragen haben
  • Erweitern Sie Ihr Unternehmen, etwa durch die Einstellung neuer Mitarbeiter, ist die Erweiterung automatisch vom Versicherungsschutz umfasst

Im ersten Schritt teilen Sie uns mit, dass Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. AXA prüft, ob die Forderungen gerechtfertigt sind. Ist dies der Fall, regulieren wir den Schaden. Halten wir den Anspruch aber für zu hoch angesetzt oder gar nicht vorhanden, wehren wir ihn ab. Außerdem übernehmen wir Zusatzkosten, etwa für Anwälte und Gerichte. Für die Unter-nehmerin oder den Unternehmer entstehen keinerlei Zusatzaufwendungen.

Für wen eine Betriebshaftpflicht relevant ist

Schäden aller Art sowie ihre Folgen kann niemand vorhersehen. Dies gilt einmal mehr, wenn Sie Ihre Mitarbeiter mit der selbstständigen Ausführung von Arbeiten betrauen. Daher sollte grundsätzlich jedes Unternehmen mit einer Betriebshaftpflicht abgesichert sein. Denn im Fall der Fälle reicht bereits ein kleiner Zwischenfall, um die Existenz Ihres Betriebs zu gefährden.
 
Bestimmte Berufsgruppen, darunter unter anderem Ärzte, Anwälte und Steuerberater, sind per Gesetz zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht verpflichtet. Hintergrund ist, dass bereits kleine Irrtümer und Versäumnisse dazu führen können, dass Kunden und Mandanten schwerwiegende Schäden entstehen.

Betriebshaftpflicht | AXA Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück

Häufig gestellte Fragen

Hafte ich als Unternehmer für alle Schäden?

Ja, denn das BGB unterscheidet nicht zwischen absichtlich und unabsichtlich verursachten Schäden. Maßgeblich ist einzig und allein, wer faktisch für die Entstehung eines Schadens verantwortlich war. Als Unternehmerin oder Unternehmer haften Sie außerdem für Ihre Mit-arbeiter, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

Wann erhalte ich keine Leistung von der Betriebshaftpflicht?

Die Betriebshaftpflicht übernimmt keine privaten Schäden, da sie ausschließlich betrieblichen Zwecken dient. Außerdem erhalten Sie keine Leistung, wenn Sie einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

Kann ich den Beitrag für die Haftpflicht von der Steuer absetzen?

Ja, durch die betriebliche Notwendigkeit der Betriebshaftpflicht handelt es sich steuerlich um abziehbare Betriebsausgaben.

Kontaktieren Sie uns

AXA Generalvertretung Niendieker & Ogrzal oHG

Erfahren Sie noch heute mehr über die betriebliche Haftpflichtversicherung und lassen Sie sich beraten. Das erfahrene Team der AXA Generalvertretung Niendieker & Orgzal oHG in Osnabrück steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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