Unser Krankenversicherungsangebot für Soldaten
Während der Dienstzeit haben alle Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Aber: dieser Anspruch ist zeitlich sowie in der Leistung begrenzt. Und er erstreckt sich nicht auf Ihre Familienmitglieder.
Mit der DBV als Spezialist für den Öffentlichen Dienst können die Krankheitskosten während der Zeit der truppenärztlichen Versorgung abgesichert werden und die Versorgung der Familienmitglieder ergänzt werden.
Wir empfehlen Ihnen schon in jungen Jahren als Soldat mit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung vorzubeugen und eine sogenannte Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abzuschließen. Damit wird Ihr heutiger Gesundheitszustand die Basis für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie bis zum Zeitpunkt Ihres Beihilfeanspruchs erkranken, so führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen dann nicht zu erhöhten Beiträgen
Lortzingstrasse 2
57577 Hamm / Sieg
09:00 bis 13:00
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