Schutz im Dienst: Mit unserer Haftpflicht für Soldaten
Wer einem anderen Schaden zufügt und dafür haftet, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich. Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung nach § 24 Soldatengesetz geregelt. Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung.
AXA Generalvertretung Mike Schneider
Lortzingstrasse 2
57577 Hamm / Sieg
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