Krankenversicherung für Polizei, Justiz und Zoll
In den Bereichen des Öffentlichen Dienstes, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe erfüllt.
Ob Sie während Ihrer Ausbildung und später als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, ist abhängig von Ihrem jeweiligen Dienstherrn (Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht) und der Art Ihrer Tätigkeit.
Auf jeden Fall ist es immer ratsam, auf den Krankheits- und Pflegefall gut vorbereitet zu sein und sich mit einer Krankenversicherung für Beamte abzusichern.
Von Anfang an auf der sicheren Seite.
Ziel dieser Broschüre ist es, Ihre Versorgungslage darzustellen und Sie über das Versicherungsangebot der DBV zu informieren.
Lortzingstrasse 2
57577 Hamm / Sieg
09:00 bis 13:00
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