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AXA Michael Wackertapp in Viersen Ruhegehaltsberechnung und Dienstunfähigkeitsversicherung

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Ruhegehaltsberechnung und Dienstunfähigkeitsversicherung

Versorgungslücken absichern

Kennen Sie eigentlich Ihre Ruhegehaltsansprüche? Und wissen Sie, wie hoch Ihre Pension tatsächlich sein wird?
 
Möchten Sie schon jetzt Planungssicherheit für Ihren Ruhestand?
 
Dann helfen wir Ihnen auch hierbei gerne. Mit unserer Vorruhestandsplanung 360° erstellen wir allen Beamten bis einschließlich 55 Jahre eine professionelle Ruhegehaltsberechnung. Je früher Sie sich mit diesem Thema beschäftigen, desto geringer ist ein böses Erwachen in einem Alter, in dem es zu spät ist, noch zu reagieren.
 
Anhand von einigen Daten errechnen wir für Sie Ihren bisher erworben Pensionsanspruch, zeigen Ihnen Versorgungslücken auf oder bestätigen Ihnen, dass Sie ausreichend versorgt sind. So können Sie auf solider Basis entscheiden, ob und wie Sie noch etwas tun möchten, um mögliche Lücken zu schließen.
 
Die Zeit der glückseligen 75% Pension für jeden Beamten sind schon seit Jahren vorbei! „Und eines ist, je nach Eintrittsdatum in den öffentlichen Dienst, sicher – die Beamtenpensionen sind es nicht mehr!"

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Die wichtigsten Vorteile der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung im Überblick:

  • NEU: Für viele Berufsgruppen verbesserte Konditionen
  • NEU: Teildienstunfähigkeit versicherbar
  • NEU: Verlängerte Versicherungs- und Leistungsdauern
  • Umfangreiche Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderungen der Lebens- und/oder Berufssituation
  • Bis zu 1.800 Euro versicherbar für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe
  • Kundenfreundlich gestaltete Bedingungen
  • Faire Leistungspraxis
  • Bestnoten bei Ratings und in der Fachpresse

* Bei Vollzugsbeamten gibt es längere Fristen.

Nutzen Sie unseren Service der für Sie kostenlosen Ruhegehaltsberechnung und lassen Sie sich überraschen, wie Ihre persönliche Versorgungssituation aussieht. Dazu benötigen wir lediglich den von Ihnen ausgefüllten Erfassungsbogen (PDF 126 KB). Einfach herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden. Wir nehmen, nach erfolgter Berechnung Kontakt zu Ihnen auf. Selbstverständlich werden Ihre Angaben gemäß Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nach Erstellung der Ruhegehaltsberechnung sofort gelöscht.
Sollten Sie beim Ausfüllen Hilfe benötigen oder vorher noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne über e-mail, oder rufen uns am besten einfach kurz an. Wir können dann alle Einzelheiten vorab besprechen.

AXA Generalvertretung Michael Wackertapp
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