Die Drohnenversicherung der AXA Generalvertretung Michael Geisler in Großbeeren – ideale Absicherung für Ihre Fluggeräte
Unlängst ist der neue Techniktrend auch in Deutschland angekommen – die Drohne! Immer mehr Hobbypiloten verbringen Ihre Freizeit mit spektakulären Luftstunts der Drohnen oder Fotografen nutzen diese für eine Vielzahl von Landschaftsaufnahmen aus der Luft. Auch im Sport haben Drohnen bereits Einkehr gefunden (z.B. FPV-Race).
Doch nicht nur im Freizeitbereich erfreut sich die Drohne einer immer größeren Beliebtheit, sondern auch immer mehr Firmen haben die technischen Vorzüge für sich entdeckt. So haben professionelle Filmemache die Möglichkeit, den Zuschauern völlig neue Blickwinkel zu ermöglichen, oder Bauunternehmen, große Flächen oder Gegenstände zu vermessen.
Allerdings bedarf es zur Bedienung einer Drohne sehr viel Fingerspitzengefühl und eine Menge Erfahrung. Gerade bei Abstürzen kann es nämlich ein sehr teures Unterfangen werden, da neben einer defekten Drohne weitere Schäden wie Personen- oder Sachschäden hinzukommen können, sollte die Drohne unglücklich abstürzen. Daher sind Drohnenbesitzer gesetzlich zum Abschluss einer Drohnenversicherung verpflichtet, welche Sie effektiv gegen Schadensersatzansprüche Dritter absichert.
Optimale Absicherung mit der Drohnenversicherung der AXA Generalvertretung Michael Geisler in Großbeeren
Viele Drohnenpiloten unterliegen dem Irrglauben, die Drohne sei bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Dem ist jedoch keineswegs so. Die private Haftpflichtversicherung deckt lediglich Schäden, welche durch eine Spielzeugdrohne verursacht wurde.
Problematisch ist jedoch die Abgrenzung professioneller Drohnen zu Spielzeugdrohnen, so dass wir ausdrücklich empfehlen, vorsorglich immer eine Drohnenversicherung abzuschließen, wenn Sie diese fliegen lassen wollen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Aufgrund eines immer steigenden Flugverkehrsaufkommens wurden die Gesetze um ein Vielfaches verschärft. Lesen Sie im Folgenden einen Auszug der aktuellen Regelungen:
- Kennzeichnungspflicht: An Drohnen, die mehr als 0,25 Kilogramm wiegen, müssen Plaketten mit Adresse und Namen des Besitzers angebracht werden.
- Erlaubnispflicht: Drohnen mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm benötigen eine Erlaubnis seitens der Landesflugbehörde.
- Kenntnisnachweis: Für das Fliegen mit Drohnen ab zwei Kilogramm müssen spezielle Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
- Flughöhe ab 100 Meter: Für Flüge mit Drohnen über 100 Meter, muss eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegen.
- Flugverbot: Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen, Wohngrundstücken, Industrieanlagen, Naturschutzgebieten und Flughäfen geflogen werden.
Terminvereinbarung
Sie sind auch Besitzer einer Drohne und setzen diese regelmäßig im Flugbetrieb ein? Dann zögern Sie nicht länger und vereinbaren Sie gleich heute ein persönliches Beratungsgespräch.
In Großbeeren und Umgebung ist das Expertenteam der AXA Generalvertretung Michael Geisler für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer
033701/ 366377 sowie über unsere E-Mailadresse
michael.geisler@axa.de.
Sollten wir einmal nicht persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie uns gern eine Nachricht. Wir melden uns umgehend auf dem von Ihnen gewünschten Kommunikationsweg zurück!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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