Sie suchen eine private Krankenversicherung?
Beamte, Selbständige, Studenten und Freiberufler können ohne weitere Voraussetzungen in die Private Krankenversicherung wechseln.
Angestellte müssen, um der privaten Krankenversicherung beitreten zu können, über ein jährliches Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügen.
Diese Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) wird jährlich neu festgelegt.
Oft wird sie auch mit der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung verwechselt, aber diese beiden Begrifflichkeiten stehen für grundlegend unterschiedliche Dinge.
Wollen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln, wird die Versicherungspflichtgrenze herangezogen, denn das Bruttogehalt muss ein Jahr lang über dieser Grenze liegen. Erst dann können sich bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung geführte Arbeitnehmer von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Hier lohnt es sich die freiwillige Krankenversicherung zu vergleichen und sich eine gute aber günstige Krankenversicherung zu suchen.
Die Berechnung der Versicherungspflichtgrenze wird jährlich durchgeführt, orientiert sich am durchschnittlichen Bruttolohn eines Jahres (Jahresarbeitsentgelt), und wird daher laufend angepasst. Da das durchschnittliche Einkommen seit 2011 von Jahr zu Jahr höher ausgefallen ist, ist ein jährlicher Anstieg der Versicherungspflichtgrenze zu beobachten.
Auch bei Beamten im öffentlichen Dienst gibt es individuelle Möglichkeiten eine Krankenversicherung mit Beihilfe zu versichern.
Beispielsweise als private Krankenversicherung für Lehrer.
Warum eine Krankenversicherung von AXA?
Mit dem privaten Krankenversicherer - der AXA - genießen herausragende Leistungen – und das zu preiswürdigen Beiträgen.
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Wir beraten Sie gern!
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Wir beraten Sie gerne in unseren Niederlassungen zu der privaten Krankenversicherung in Schwerte, Bochum, Dortmund und Hagen.
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