Unterstützungskasse
Wie funktioniert die Unterstützungskasse?
Für die Unterstützungskasse (U-Kasse) wird häufig die Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewählt, als Versorgungseinrichtung eines Unternehmens ist sie rechtlich eigenständig.
Ist die Unterstützungskasse arbeitgeberfinanziert?
Wie bei jeder betrieblichen Altersversorgung, wird die Unterstützungskasse über den Arbeitgeber geführt, sie kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein.
Wer die Beiträge zahlt, kann somit von Beginn an festgelegt werden.
Die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
Die Besonderheit der Unterstützungskasse ist, dass sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt und die Anlageform ihres Vermögens nicht festgelegt ist.
Das Vermögen darf zum Beispiel, wie ein Darlehen, auch im Unternehmen des Arbeitgebers angelegt werden.
Da die Zusage einer Unterstützungskasse für den Arbeitgeber mit deutlichen Haftungsrisiken verbunden ist, sollte die Unterstützungskasse in Form einer rückgedeckten Unterstützungskasse eingerichtet werden.
Durch die hierbei bestehende Rückdeckungsversicherung sind die späteren Versorgungsleistungen sichergestellt.
Sind die Beiträge steuerfrei?
Die Beiträge an eine rückgedeckte Unterstützungskasse werden nahezu vollständig in die Rückdeckungsversicherung investiert und sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer die Rückdeckungsversicherung als Versicherungsnehmer privat fortführen.
Die Ansprüche gegen den Versicherer treten dann an die Stelle der Ansprüche gegen den PSVaG, der ansonsten einstandspflichtig wäre.
Welche Leistungen bieten sich für
kleinere Unternehmen?
Für kleinere Unternehmen ist es sinnvoll die rückgedeckte Unterstützungskasse über eine Gruppenunterstützungskasse zu führen, diese übernimmt einen Großteil des Verwaltungsaufwandes.
Wie kann die Unterstützungskasse ausgezahlt werden?
Eine Unterstützungskasse kann bei der Bezugsphase in der Form einer Kapitalzahlung oder einer monatlich lebenslangen Rente ausgezahlt werden.
Die Wahl dieser Auszahlungsvariante obliegt Ihnen bei Fälligkeit der Leistung. Eine Auszahlung kann frühestens mit dem 63. Lebensjahr erfolgen.
Was ist die maximale Höhe des Beitrags?
Ein großer Vorteil der Unterstützungskasse ist, dass es keinen festgelegten Maximalbeitrag gibt. Daher eignet sich diese Form sehr gut für Geschäftsführer, sowie gut verdienende Arbeitnehmer des Unternehmens.
Weitere Informationen zur
Unterstützungskasse von AXA
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