Betriebliche
Gruppenunfallversicherung
Unterschied zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der betrieblichen Gruppenunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) muss als Pflichtversicherung vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eingerichtet werden. Sie umfasst aber ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle, und das auch nur, wenn durch den Unfall eine um mindestens 20prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Die gesetzliche Unfallversicherung weist somit große Lücken auf, die durch eine ergänzende betriebliche Gruppenunfallversicherung geschlossen werden können.
Highlights der betrieblichen Gruppenunfallversicherung auf einen Blick
- Ab drei versicherten Personen ist ein Gruppenunfallvertrag möglich
- Ab einem Invaliditätsgrad von 1% wird bereits eine Leistung erbracht
- Eine verbesserte monatliche Unfall-Rente ist vereinbar (doppelte Summe ab einem Invaliditätsgrad von 75%)
- Eine Todesfallleistung, ein erweitertes Krankenhaustagegeld und eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen kann eingeschlossen werden
- Unser ausgezeichnetes Reha-Management ist fester Bestandteil
- Steigerung bis auf die 6-fache Versicherungssumme bei Vollinvalidität
- Kosmetische Operationen und weitere Assistance-Leistungen sind beitragsfrei
Welchen Vorteil hat die Gruppenunfallversicherung?
Unser Tipp: Vereinsgruppenunfallversicherung
Viele Menschen bringen, meist ehrenamtlich, eine Menge Zeit und Energie in ihren Verein ein. Wenn dann im Zusammenhang mit vereinsüblichen Tätigkeiten Unfälle passieren, stehen die Vereinsmitglieder meist mit leeren Händen da.
Auch hier bieten wir im Rahmen einer Vereinsgruppenunfallversicherung eine besondere Wertschätzung für ihre engagierten Vereinsmitglieder.
Weitere Informationen zu der
Gruppenunfallversicherung von AXA
Gruppenunfallversicherung Infoflyer
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