Krankentagegeldversicherung
Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt: Was passiert mit meinem Einkommen, wenn ich durch längere Krankheit oder in Folge eines Unfalls lange krankgeschrieben bin?
Wann greift Krankentagegeld?
In der Regel zahlt der Arbeitgeber mein Gehalt erst einmal weiter, ab dem 43. Tag springt dann die gesetzliche Krankenversicherung für den Arbeitgeber ein und zahlt mir 90% abzgl. der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Wie viel Krankentagegeld muss ich versichern?
Das folgende Beispiel zeigt, mit welchen Einkommensverlusten Sie bei längerer Krankheit rechnen müssen:
monatliches Nettoeinkommen
monatliches Krankengeld der GKV |
2.000,00 EUR
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(90 % vom Nettoeinkommen)
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1.800,00 EUR
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abzüglich Arbeitnehmeranteil
Rentenversicherung (9,3 %) |
–167,40 EUR
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abzüglich Arbeitnehmeranteil
Arbeitslosenversicherung (1,25%) |
–22,50 EUR
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abzüglich Arbeitnehmeranteil
Pflegeversicherung (1,525%)* |
–27,45 EUR
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Versorgungslücke pro Monat
|
417,35 EUR
|
(*Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 %. Im Bundesland Sachsen beträgt der Prozentsatz 2,025 % (plus 0,25 % bei Kinderlosen).
Aus dem oben gezeigten Beispiel ergibt sich ein empfohlenes Krankentagegeld in Höhe von 14,00 EUR pro Tag ab dem 43. Tag Arbeitsunfähigkeit
Weitere Informationen zu der Krankentagegeld von AXA
Produktflyer Krankentagegeld
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