AXA Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen Garantie und Kautionsversicherung | AXA Versicherung - Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Hagen

Garantie und Kautionsversicherung

Was ist eine Kautionsversicherung?

Für die meisten Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind Sicherheitseinbehalte ein wichtiger Faktor in der Liquiditätsberechnung.

Die Sicherheitsleistung ist in der VOB und im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
Diese beträgt in den meisten Fällen 5% der Auftragssumme. Wenn Sie dieses Geld zurückstellen müssen beeinträchtigt dies Ihre Firmenliquidität. Mit einer Bürgschaft von AXA sichern Sie den Anspruch Ihres Auftraggebers ab und bekommen die volle Schluss­rechnungssumme ausbezahlt.

Zusätzlich werden häufig Bürgschaften für die Vertragserfüllung oder Ausführung benötigt. Da dies Ihre Kreditlinie belastet und damit die Liquidität Ihrer Firma stark einschränken kann, ist unsere Kautionsversicherung eine clevere Alternative für Ihr Unternehmen.
Die Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften können Sie bei uns schnell und einfach online beantragen. Sie erhalten Ihren persönlichen Zugang zu dem Portal bei Ihrer Meyer, Schwarz & Grauli OHG.

Überzeugen Sie sich selbst von der unkomplizierten Abwicklung in Ihrem online Portal.

      
Speziell den Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbauunternehmen stellen wir einfach, schnell und unbürokratisch Bürgschaftsrahmen zur Verfügung. Die Produktlinien Bonline „S“,“M“ und „L“ bieten für jedes Vorhaben die richtige Absicherung zu attraktiven günstigen Konditionen.

Die Kautionsversicherung der AXA-Versicherung bietet Ihnen folglich die Möglichkeit Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu stabilisieren und langfristig zu sichern. Sie bietet Unternehmen der Bau- und Maschinenbranche eine Variante zum Avalkredit bei Ihrer Hausbank. Daher eignet sich die Kautionsversicherung der AXA für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe, als auch für Unternehmen, die durch einen großen Export überzeugen.

Welche Vorteile bietet eine Versicherung für Garantie & Kaution?

  • Vermeidung eines Sicherheitsbehältnis gem. VOB Teil B oder BGB
  • Keine Anrechnung auf Ihre Bankkreditlinie und somit eine Entlastung Ihres Kreditrahmens
  • Preiswerte Lösung ohne hohe Besicherung
  • Erweiterung des Finanzspielraums
  • Mehr Liquidität im Unternehmen

Welche Bürgschaften können Sie bei uns beantragen?

Die AXA-Versicherung bietet Ihnen Bürgschaften für folgende Bereiche:

  • Gewährleistungsbürgschaft: Absicherung von Verpflichtungen aus Bauverträgen
  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Absicherung der Erfüllung von Bauverträgen oder
    Maschinen-/Anlagenbestellung
  • An-/Vorauszahlung: Zur Absicherung entsprechender Zahlungen des Auftraggebers
  • Bietung: Absicherung der Erhaltung von angebotenen Konditionen bei späterer Auftragserteilung
  • Bauhandwerksversicherung gem. §650f BGB: Absicherung der Bezahlung von Bauleistungen durch den Besteller
  • Absicherung von Zeitwertguthaben

     
Übrigens: auch für Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von über 1. Mio. Euro oder Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro

Welche Bürgschaftsversicherung passt am besten zu Ihnen?

Bürgschaften BonLine® M

Für Unternehmen im: Bauhaupt- und Baunebengewerbes

  • BonLine® M: Für Unternehmen des Bauhaupt- und Bauneben­gewerbes mit einem Umsatz bis 10 Mio. Euro
  • Sie wählen den für Ihr Unternehmen passenden Bürgschaftsrahmen zwischen 5.000 Euro und bis zu 1 Mio. Euro für Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- oder  Vorauszahlungsbürgschaften, abgestellt auf Ihren Umsatz und Ihren Bedarf. Dabei ist keine Besicherung erforderlich (Bonität vorausgesetzt). Die Prämie wird taggenau für 1 Jahr ab Vertragsbeginn erhoben.

Bürgschaften BonLine® S

Für Unternehmen im: Bauhaupt- und Baunebengewerbes

  • Für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes mit bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz, die seit mindestens 18 Monaten bestehen. Für Unternehmen unter 18 Monaten Geschäftstätigkeit gilt eine Bürgschaftsrahmengrenze von max. 50.000 Euro.
  • Bürgschaftsrahmen wird individuell festgelegt. Für Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften kann abhängig vom Umsatz und Bonität ein Sublimit zwischen 25% und 75% ausgewählt werden.
  • Prämie und Sicherheiten werden individuell auf Basis von Bonität und Umsatz festgelegt.
  • Prämien werden nur für die gezeichneten Bürgschaften erhoben, also erst bei Abruf der Bürgschaft-Einzelabrechnung
  • Bürgschaftsrahmen sind bei entsprechender Bonität auch ohne Sicherheiten möglich

Bürgschaften BonLine® A

Für Unternehmen im: Maschinen- und Anlagenbau

  • Für Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus, die seit mindestens 36 Monaten bestehen.
  • Der Bürgschaftsrahmen ist begrenzt auf 20% des letzten Jahresumsatzes, bis max. 700.000 Euro mit Teilbesicherung und fester Jahresprämie, Einzelstück max. 35% vom Bürgschaftsrahmen.
  • Der Bürgschaftsrahmen steht für Gewährleistungs-, Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsbürgschaften zur Verfügung.

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