Betriebliche
Gruppenunfallversicherung
Unterschied zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der betrieblichen Gruppenunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) muss als Pflichtversicherung vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eingerichtet werden. Sie umfasst aber ausschließlich Arbeits- und Wegeunfälle, und das auch nur, wenn durch den Unfall eine um mindestens 20prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Die gesetzliche Unfallversicherung weist somit große Lücken auf, die durch eine ergänzende betriebliche Gruppenunfallversicherung geschlossen werden können.
Warum eine betriebliche Gruppenunfallversicherung?
Da sich etwa 80% der Unfälle außerhalb der Arbeitszeit, und somit auch außerhalb der gesetzlichen Unfall-Pflichtversicherung, ereignen, lassen sich die verbleibenden Folgen nur durch eine private Absicherung abfedern.
Die Absicherung durch einen betrieblichen Gruppenvertrag ist zum einen günstiger als einzelne private Einzelverträge, zum anderen ist eine betriebliche Absicherung auch immer ein wertvolles Instrument der Mitarbeiterbindung. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken, wenn für die finanziellen Belastungen eines Unfalls, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht ausreichend gedeckt sind, über Ihren Betrieb eine Lösung gefunden wurde.
Was deckt eine Gruppenunfallversicherung ab?
Individuell auf jeden Mitarbeiter angepasster Versicherungsschutz, weltweite Deckung, 24/7 Schutz während Arbeit und Freizeit, Kapital- und Rentenleistungen und Schutz des Arbeitgebers, das sind nur einige Schlagworte, die eine betriebliche Gruppenunfallversicherung ausmachen.
Es können speziell auf den Mitarbeiter zugeschnittene Leistungen vereinbart werden.
Die betriebliche Gruppenunfallversicherung der AXA Geschäftsstelle
Meyer, Schwarz & Grauli ist somit ein wunderbares Instrument zusätzliche Sozialleistungen an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben.
Wer ist versichert?
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können in der betrieblichen Gruppenunfallversicherung berücksichtigt werden.
Es obliegt dem Arbeitgeber ob er seine gesamte Belegschaft, nur einzelne Personen, oder bestimmte Mitarbeitergruppen (beispielsweise mit besonders unfallgefährdeten Tätigkeiten), absichert. Da der Versicherungsschutz also auf allen Unternehmensebenen und für bestimmte Mitarbeitergruppen individuell vereinbar ist, sichert sich auch ihr Unternehmen gegen jegliche Art unfallbedingter Ausfälle ab.
Wie wird die Gruppenunfallversicherung versteuert?
Sobald es sich um eine Gruppenunfallversicherung mit mindestens zwei versicherten Arbeitnehmern handelt, sind die Beiträge als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Gleichfalls gilt dies für den persönlichen Anteil im Rahmen der privaten Vorsorge.
Highlights der betrieblichen Gruppenunfallversicherung auf einen Blick
- Ab drei versicherten Personen ist ein Gruppenunfallvertrag möglich
- Ab einem Invaliditätsgrad von 1% wird bereits eine Leistung erbracht
- Eine verbesserte monatliche Unfall-Rente ist vereinbar (doppelte Summe ab einem Invaliditätsgrad von 75%)
- Eine Todesfallleistung, ein erweitertes Krankenhaustagegeld und eine Sofortleistung bei schweren Verletzungen kann eingeschlossen werden
- Unser ausgezeichnetes Reha-Management ist fester Bestandteil
- Steigerung bis auf die 6-fache Versicherungssumme bei Vollinvalidität
- Kosmetische Operationen und weitere Assistance-Leistungen sind beitragsfrei
Welchen Vorteil hat die Gruppenunfallversicherung?
Unser Tipp: Vereinsgruppenunfallversicherung
Viele Menschen bringen, meist ehrenamtlich, eine Menge Zeit und Energie in ihren Verein ein. Wenn dann im Zusammenhang mit vereinsüblichen Tätigkeiten Unfälle passieren, stehen die Vereinsmitglieder meist mit leeren Händen da.
Auch hier bieten wir im Rahmen einer Vereinsgruppenunfallversicherung eine besondere Wertschätzung für ihre engagierten Vereinsmitglieder.
Weitere Informationen zu der
Gruppenunfallversicherung von AXA
Gruppenunfallversicherung Infoflyer
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