Ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Mit dem Begriff „betriebliche Altersversorgung“ (bAV) sind alle finanziellen Leistungen gemeint,
die ein Arbeitgeber zugunsten seines Arbeitnehmers zur Altersversorgung, Hinterbliebenenversorgung und zur Berufsunfähigkeitsabsicherung zusagt.
Die Finanzierung dieser Zusagen erfolgt durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam oder allein.
Die Beteiligung des Arbeitnehmers erfolgt aus dem Bruttogehalt, wodurch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden können.
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung über die betriebliche Altersversorgung.
Dieser Rechtsanspruch ist in § 1a des Betriebsrentengesetzes geregelt (§1a BetrAVG).
Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren in der Umsetzung vom Know-how Ihres Versicherungspartners, den internen Mitbestimmungs- und Kontrollregeln sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Versorgungslösung in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns einfach an.
Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahre 2019 ist der Arbeitgeber verpflichtet die betriebliche Altersversorgung im Zuge der Entgeltumwandlung
mit mindestens 15% zu bezuschussen, wenn er ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge einspart.
4 Wege zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge
Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:
Alle Durchführungswege können einzeln oder in Kombination genutzt werden und unterliegen unterschiedliche gesetzlichen Bestimmungen.
Wir erläutern Ihnen gerne in einem Gespräch alles weitere zu ihren Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung
und bieten Ihnen auf Wunsch auch Rahmvertragsvereinbarungen mit einer Versorgungsordnung.
Damit können Sie, das Thema „Haftung“ im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge abschließend in Ihrem Unternehmen klären und müssen sich um nichts weiter kümmern.
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