Die Riester-Rente der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart
Gegen die entstehende Rentenlücke optimal geschützt
Beispiele der Zulagen zur Riester-Rente
Für Familien gibt es große Zulagen:
Einkommen Familienvater:
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35.000 € |
4% des Bruttogehalts als Mindestbeitrag:
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1.400 € |
2 Grundzulagen á 175€ jährlich:
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350 € |
2 Kinderzulagen:
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600 € |
Ergibt eine 68-prozentige staatliche Förderung der Beiträge: |
950 € |
Singles erhalten eine hohe Steuerersparnis:
Einkommen:
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50.000 € |
Jährl. förderfähiger Spar-Höchstbeitrag:
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2.100 € |
Jährl. staatliche Grundzulage:
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175 € |
Jährl. Steuerersparnis über Einkommen- Steuererklärung: |
686 € |
Ergibt eine 68-prozentige staatliche Förderung der Beiträge: |
861 € |
Überblick der Vorteile der Relax Riester-Rente der AXA
- Steuerersparnis:Eigenzahlungen sowie Zulagen können als Sonderausgaben bis zum maximalen Förderbetrag steuerlich geltend gemacht werden.
- Kinderzulage(n):Für jedes nach 2008 geborene Kind gibt es jährlich 300€. Für jedes vor 2008 geboren Kind gibt es jährlich 185€.
- Grundzulage:Der Staat garantiert 175€ jährliche Förderungen bei Riester-Verträgen mit Mindestbeitrag.
- ab 62 Teilauszahlung:
Bei Rentenbeginn können Sie sich einmalig wahlweise bis 30% Ihres Vertragsvermögens auszahlen oder 100% verrenten lassen. - Insolvenz- sowie Hartz-IV-sicher:Ihre Riester-Rente wird während der Ansparphase im Rahmen geförderter Beiträge bei Arbeitslosigkeit oder Privatinsolvenz nicht zu verwendbarem Vermögen gezählt.
- Wohn-Riester-fähig:Ihr angespartes Vermögen kann vollständig oder anteilig zum Immobilienerwerb genutzt werden.
- Berufseinsteigerbonus:Unter 25-jährige Berufseinsteiger erhalten zusätzlich einmalig 200€.
Fragen und Antworten zurRiester-Rente
Generell steht Ihnen das qualifizierte Team der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart jederzeit gerne für Rückfragen und Antworten zum Thema Riester-Rente zur Verfügung.
Was ist Riester-Rente?
Leistungen der Riester-Rente
Welche Förderungen erhalten ich bei welchen Voraussetzungen?
Zulagenart
Höhe
Grundzulage
175 €
Kinderzulage (vor 2008 geb.)
185 €
Kinderzulage (nach 2008 geb.)
300 €
Berufseinsteigerbonus
200 €
Kann der Beitrag geändert oder der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
Errechnung des Mindesteigenbeitrags
Wer bekommt Riester-Förderungen?
- Wehr- sowie Zivildienstleistende
- sämtliche in gesetzlichen Rentenversicherungen sowie landwirtschaftlichen Alterskassen Pflichtversicherte
- Beamte
- Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner des Personenkreises, welche selbst nicht pflichtversichert sind
- Pensionäre, Rentner
- Hartz-IV-Empfänger
- in berufsständischen Versorgungseinrichtungen Pflichtversicherte, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte
- Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte.
- Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise Auszubildende, unter gewissen Voraussetzungen Grenzgänger, Väter oder Mütter während der bei der Deutschen Rentenversicherung beantragten Kindererziehungszeit (ersten drei Lebensjahre des Kindes) sowie pflichtversicherte Selbstständige.
- Voll Erwerbsgeminderte der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung aufgrund Dienstunfähigkeit, waren diese unmittelbar vor Rentenbezug pflichtversichert bzw. erwarben vor Bezug der Versorgung aufgrund Dienstunfähigkeit Anwartschaften im betreffenden Alterssicherungssystem.
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezüge aufgrund mangelnder Bedürftigkeit.
- Von der Versicherungspflicht befreite sowie versicherungsfrei Beschäftigte.
- Soldaten, Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen.
- Unter gewissen Voraussetzungen auch ALG-II-Bezieher.
Zulagenantrag und Dauerzulagenverfahren
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AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH
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