Die Riester-Rente der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart

Gegen die entstehende Rentenlücke optimal geschützt

Eine ideale und sichere private Altersvorsorge erhalten Sie mit der Relax Riester-Rente der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart. Zusätzlich profitieren Sie von umfänglichen Förderungen durch den Staat. Dabei ist die Riester-Rente sowohl für Geringverdiener und Familien als auch für Singles hervorragend geeignet.
 
Profitieren Sie mit der Riester-Rente der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart von zusätzlichen Steuerersparnissen, weiteren Gewinnchancen und der Nutzung sämtlicher staatlicher Zulagen. Zusätzlich profitieren Sie von einer Geld-zurück-Garantie.

Beispiele der Zulagen zur Riester-Rente

Für Familien gibt es große Zulagen:

Einkommen Familienvater:
35.000 €
4% des Bruttogehalts als Mindestbeitrag:
1.400 €
2 Grundzulagen á 175€ jährlich:
350 €
2 Kinderzulagen:
600 €
Ergibt eine 68-prozentige staatliche
Förderung der Beiträge:
950 €

Singles erhalten eine hohe Steuerersparnis:

Einkommen:
50.000 €
Jährl. förderfähiger Spar-Höchstbeitrag:
2.100 €
Jährl. staatliche Grundzulage:
175 €
Jährl. Steuerersparnis über Einkommen-
Steuererklärung:
686 €
Ergibt eine 68-prozentige staatliche
Förderung der Beiträge:
861 €

Überblick der Vorteile der Relax Riester-Rente der AXA

  • Steuerersparnis:
    Eigenzahlungen sowie Zulagen können als Sonderausgaben bis zum maximalen Förderbetrag steuerlich geltend gemacht werden.
  • Kinderzulage(n):
    Für jedes nach 2008 geborene Kind gibt es jährlich 300€. Für jedes vor 2008 geboren Kind gibt es jährlich 185€.
  • Grundzulage:
    Der Staat garantiert 175€ jährliche Förderungen bei Riester-Verträgen mit Mindestbeitrag.
  • ab 62 Teilauszahlung:
    Bei Rentenbeginn können Sie sich einmalig wahlweise bis 30% Ihres Vertragsvermögens auszahlen oder 100% verrenten lassen.
  • Insolvenz- sowie Hartz-IV-sicher:
    Ihre Riester-Rente wird während der Ansparphase im Rahmen geförderter Beiträge bei Arbeitslosigkeit oder Privatinsolvenz nicht zu verwendbarem Vermögen gezählt.
  • Wohn-Riester-fähig:
    Ihr angespartes Vermögen kann vollständig oder anteilig zum Immobilienerwerb genutzt werden.
  • Berufseinsteigerbonus:
    Unter 25-jährige Berufseinsteiger erhalten zusätzlich einmalig 200€.
[axaordbv] [ort] [name] | AXA Riester-Rente

Fragen und Antworten zur
Riester-Rente

Generell steht Ihnen das qualifizierte Team der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart jederzeit gerne für Rückfragen und Antworten zum Thema Riester-Rente zur Verfügung.

Was ist Riester-Rente?

Die Riester-Rente bzw. Zulagenrente ist eine privat finanzierte Rente, welche mittels staatlicher Zulagen und Sonderausgabenabzügen gefördert wird. Aufgrund des Altersvermögensgesetzes (AVmG) wurde 2002 die Förderung eingeführt, welche in den §§ 10a und 79 ff. des Einkommensteuergesetz geregelt ist.
Durch Eigenbeiträge sowie staatliche Förderungen, Zulagen sowie Steuervorteile sichert Ihnen die Riester-Rente eine lebenslängliche Zusatzrente.

Leistungen der Riester-Rente

  • Bei Arbeitslosigkeit sowie Privatinsolvenz werden während der Ansparphase geförderte Beiträge nicht zu verwertbarem Vermögen gezählt und sind somit Insolvenz- und Hartz-IV-sicher.
  • Ab Vollendung des 62. bis zum 67. Lebensjahres besteht flexibler Rentenbeginn.
  • Eine Einmalzahlung bis 30% des geförderten Kapitals steht bei Rentenbeginn zur Verfügung. Das Restkapital wird als lebenslängliche Rente ausgezahlt.
  • Das Guthaben des Versicherten kann bei dessen Tod auf den Altersvorsorgevertrag des Ehe- sowie Lebenspartners übertragen werden.

Welche Förderungen erhalten ich bei welchen Voraussetzungen?

Die staatliche Förderung unterscheidet zwischen Zulagen sowie Steuervorteilen.
Bei Leistung des individuellen Mindestbeitrages sowie entsprechender Förderfähigkeit zahlt der Staat eine Grundzulage sowie eventuell Kinderzulage(n) von:

Zulagenart 
                         

Höhe

Grundzulage

175 €

Kinderzulage (vor 2008 geb.) 

185 €

Kinderzulage (nach 2008 geb.)

300 €

Berufseinsteigerbonus

200 €

Bei der Einkommensteuererklärung können Sie die vollständigen Altersvorsorgebeiträge gemäß § 10a EStG zusätzlich als Sonderausgaben geltend machen. Sollte der Steuervorteil durch diese Sonderausgaben höher als die gewährten Zulagen sein, erhalten Sie eine Erstattung des über die Zulagen hinausgehenden Steuerbetrages. Dies wird durch das Finanzamt geprüft.
 
Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen:

  • Einreichung der Anlage AV mit der Steuererklärung.
  • Leistung des Mindesteigenbeitrages.
  • Zugehörigkeit zum geförderten Personenkreis. Beantragung der Zulagen bei uns und Möglichkeit des vereinfachten Dauerzulagenverfahrens.
  • Abschluss zertifizierter Altersvorsorgeverträge.

Kann der Beitrag geändert oder der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?

Die Riester-Rente bietet in der Beitragszahlung völlige Flexibilität. Beitragsfreistellungen, Reduzierung oder Erhöhung ist zum technisch nächstmöglichen Monat möglich.
Lediglich bei Reduzierungen muss der tarifliche Mindestbeitrag, sowie bei Erhöhungen der Höchstbeitrag von 2.100 € eingehalten werden. Die zu erwartenden Zulagen können hiervon in Abzug gebracht werden.
Sonderzahlungen für das aktuelle Jahr können als Ausgleich geleistet werden, sollten Sie versehentlich Ihren Beitrag zu Jahresbeginn nicht auf das Vorjahreseinkommen angepasst haben. Für verstrichene Kalenderjahre sind Zahlungen nicht möglich.
Die vollständige staatliche Förderung kann entfallen, sollten Sie den Vertrag beitragsfrei stellen bzw. während des laufenden Kalenderjahres Beiträge reduzieren und deshalb der Jahresbeitrag nicht den geforderten Mindesteigenbeitrag erreichen.
Berücksichtigen Sie, dass Ihre künftigen Rentenanwartschaften durch Einstellung von Beitragszahlungen oder Beitragsreduzierungen teilweise verloren gehen.
Änderungen zur Beitragshöhe können Sie durch kurze schriftliche Erklärung oder telefonisch mitteilen. Wir erstellen sodann ein unverbindliches Angebot. Zur Beitragsfreistellung wird eine unterschriebene Willenserklärung durch Sie benötigt.

Errechnung des Mindesteigenbeitrags

Anhand des rentenversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommens des Vorjahres errechnet sich der zum Erhalt der vollen Zulage notwendige Mindesteigenbeitrag. Hierbei werden ebenfalls Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld oder der Arbeitgeberanteil zu vermögenswirksamen Leistungen mit einbezogen.

Wer bekommt Riester-Förderungen?

Der förderberechtigte Personenkreis beinhaltet:

  • Wehr- sowie Zivildienstleistende
  • sämtliche in gesetzlichen Rentenversicherungen sowie landwirtschaftlichen Alterskassen Pflichtversicherte
  • Beamte
  • Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner des Personenkreises, welche selbst nicht pflichtversichert sind

Förderung über Ehe- bzw. Lebenspartner:
 
Für nicht-pflichtversicherte Ehe- sowie Lebenspartner ist die Riester-Rente ebenfalls möglich. Ein Vertragsabschluss mit staatlichen Zulagen ist bereits ab 5€ monatlich möglich, wenn der Partner pflichtversichert ist. So können beispielsweise auch Hausfrauen/Hausmänner die Riester-Förderung nutzen. Riester-Förderungen bekommen auch nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, sollte der Partner einen eigenen Riester-Vertrag haben, zulagenberechtigt sein und Zulagen erhalten.
 
Nicht förderfähig sind:

  • Pensionäre, Rentner
  • Hartz-IV-Empfänger
  • in berufsständischen Versorgungseinrichtungen Pflichtversicherte, wie beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte

Unterschieden wird nach mittelbarer sowie unmittelbarer Zulagenberechtigung.
 
Wer im vorangegangenen Jahr zumindest teilweise folgendem Personenkreis angehörte, ist unmittelbar zulagenberechtigt:

  • Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte.
  • Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise Auszubildende, unter gewissen Voraussetzungen Grenzgänger, Väter oder Mütter während der bei der Deutschen Rentenversicherung beantragten Kindererziehungszeit (ersten drei Lebensjahre des Kindes) sowie pflichtversicherte Selbstständige.
  • Voll Erwerbsgeminderte der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung aufgrund Dienstunfähigkeit, waren diese unmittelbar vor Rentenbezug pflichtversichert bzw. erwarben vor Bezug der Versorgung aufgrund Dienstunfähigkeit Anwartschaften im betreffenden Alterssicherungssystem.
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezüge aufgrund mangelnder Bedürftigkeit.
  • Von der Versicherungspflicht befreite sowie versicherungsfrei Beschäftigte.
  • Soldaten, Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen.
  • Unter gewissen Voraussetzungen auch ALG-II-Bezieher.

Weitere Informationen hierzu können Sie gerne bei dem fachkompetenten Team der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart erfragen.

Zulagenantrag und Dauerzulagenverfahren

Die Zulagen bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) werden mithilfe des Zulagenantrags in Ihrem Namen beantragt. Dort erfolgt eine Prüfung und sodann Überweisung Ihrer Zulagen, welche Ihrem Vertrag gutgeschrieben werden. Mit jährlichen Bescheinigungen erhalten Sie Informationen über den Zulagenerhalt.
 
Mit Vereinbarung des Dauerzulagenverfahrens sparen Sie sich Arbeit. Sie geben uns Ihre persönlichen Daten mit den Erstantrag und im Rahmen des Dauerzulagenverfahrens erfolgt in den Folgejahren automatisch eine Beantragung der Zulagen durch uns. Lediglich Änderungen wie beispielsweise Hochzeit, Scheidung, Geburt usw. müssen Sie uns noch mitteilen.

Wir beraten Sie gern

AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH

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