AXA Drohnenversicherung: Sichern Sie Ihre unbemannten Flugobjekte passgenau ab!
Drohnen spielen mittlerweile in allen Lebensbereichen eine wichtige Rolle. Durch die leichte und kompakte Bauweise, verbunden mit modernerster Technik an Bord konnten sie in den letzten Jahren auch im gewerblichen Bereich deutlich an Bedeutung gewinnen. Allerdings kommt es auch immer wieder zu Unfällen mit unbemannten Flugobjekten. Die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart schützt Sie vor den teuren Folgen!
Die gesetzlichen Grundlagen bei Flügen mit Drohnen
Für Drohnen gibt es seit Herbst 2017 deutlich strengere Vorschriften. Hintergrund der Einführung neuer Regeln waren steigende Unfälle und viele rechtliche Grauzonen, in denen sich unbemannte Flugobjekte und ihre „Piloten“ immer wieder bewegt haben.
Dabei gelten unter anderem folgenden Vorgaben, die auch die Drohnenversicherung betreffen:
- Ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm muss eine Plakette mit Namen und Adressdaten des Besitzers der Drohne angebracht werden. So soll eine eindeutige Zuordnung im Falle des Absturzes möglich sein.
- Wiegt die Drohne 2,0 Kilogramm oder mehr, müssen Piloten besondere Flugkenntnisse nachweisen („Drohnenführerschein“).
- Ab einem Gewicht von 5,0 Kilogramm muss für Flüge eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde vorliegen. Vorher ist ein Start der Drohne verboten. Selbiges gilt für Flüge ab einer Höhe von 100 Metern.
- Es gilt ein striktes Flugverbot über besiedelten Gebieten (vor allem Wohngrundstücken), Flughäfen, Naturschutzgebieten, Ansammlungen von Menschen und Naturschutzgebieten. Hintergrund sind Absturz- und Kollisionsgefahren.
- Für jede Drohne muss eine Drohnenversicherung abgeschlossen werden, die – ähnlich wie beim Auto – mindestens den Haftpflichtschutz umfasst.
Übrigens: Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob Sie Ihr unbemanntes Flugobjekt beruflich oder privat verwenden.
Grundlagen der Haftung: Hier kommt die AXA Drohnenversicherung ins Spiel
Für Unfälle mit Drohnen gelten dieselben Vorschriften wie in anderen Lebensbereichen. Das gilt in erster Linie für die sogenannte Haftpflicht, deren Grundzüge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Nach den einschlägigen Vorschriften haften Sie für alle Schäden, die Sie anderen Personen mit Ihrer Drohne zufügen. Dabei ist die Haftung der Höhe nach unbeschränkt, was zu schwerwiegenden Belastungen führen kann.
Hier kommt die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart ins Spiel. Wir übernehmen die Folgen von Schäden, für die Sie nach dem BGB in die Haftung genommen werden. Da Sie als Unternehmer auch für Ihre Mitarbeiter haften, deckt die betriebliche Drohnenversicherung den gesamten Betrieb ab. Dabei verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Personen- und Sachschäden: Die häufigsten Zwischenfälle mit Drohnen
Auch wenn das BGB nicht zwischen einzelnen Schadensarten unterscheidet, gibt es sie in der Praxis. Besonders häufig in der Drohnenversicherung sind hier Personen- und Sachschäden sowie ihre oft teuren Folgen. Wir geben einen Überblick über die Unterschiede.
Personenschäden
Damit ein Personenschaden vorliegt, muss ein Mensch in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt werden. Das ist bei Verletzungen und dem Tod der Fall. Personenschäden führen in der Regel zu hohen Forderungen von Geschädigten, die aber mit der AXA Drohnenversicherung vollständig abgedeckt sind.
Zum einen hat der Geschädigte einen Anspruch auf sogenanntes Schmerzensgeld. Zum anderen bestehen Ansprüche auf Schadensersatz, die sich in nahezu allen Fällen aus den Behandlungskosten der Krankenversicherung, Verdienstausfall und Unterhalt zusammensetzen. Letzteres ist der Fall, wenn die Person so schwer verletzt wird, dass sie nicht mehr selbst für ihr Einkommen und damit ihren Unterhalt sorgen kann.
Ein praktisches Beispiel: Sie sind mit ihrer Drohne über einem Feldweg unterwegs. Durch einen technischen Defekt können Sie das Gerät nicht mehr steuern und es stürzt ab. Dabei trifft die Drohne einen spazieren gehenden Passanten, der unter anderem eine schwere Kopfverletzung davonträgt und mehrere Monate nicht mehr arbeiten kann. Die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart übernimmt alle gesetzlichen Ansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen.
Sachschäden
Zu einem Sachschaden kommt es, wenn ein körperlicher Gegenstand oder eine Mehrheit von Gegenständen (Sachen) zerstört oder beschädigt wird. Wichtig ist eine dauerhafte Beeinträchtigung, da sonst keine Mehraufwendungen und damit auch keine Schäden entstehen.
Hier ebenfalls ein Beispiel aus der Praxis: Einer Ihrer Mitarbeiter ist mit der Drohne unterwegs, um Aufnahmen für Ihre Webseite anzufertigen. Dabei kommt es durch eine kurze Unachtsamkeit zum Absturz des Geräts, der wiederum die Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs zur Folge hat. Durch den Einschluss der groben Fahrlässigkeit in der Drohnenversicherung der AXA ist der Schaden vollständig versichert.
Leistungen und Vorteile: Hier überzeugt unsere Drohnenversicherung
Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart schützen Sie sich sowohl als Unternehmer als auch in Ihrer Rolle als Privatperson vor den teuren Folgen verschiedenster Schäden. Dabei überzeugen wir unter anderem mit diesen umfassenden Leistungen und Vorteilen:
Wir beraten Sie gern
Möchten Sie mehr über die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart für gewerbliche und private Kunden erfahren? Wünschen Sie weitere Infos zu einer anderen Police oder ein erstes, unverbindliches und auf Sie zugeschnittenes Angebot? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin. Wir freuen uns auf Sie!
Vom Angebot zum Abschluss: Wir sind für Sie da!
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