Nur geringe Versteuerungen in der Auszahlung
Ihre Beiträge zahlen Sie aus Ihrem Nettoeinkommen - also aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen. Aus diesem Grund müssen die Auszahlungen nur zu einem äußerst geringen Teil versteuert werden.
Lebenslange Renten werden mit dem Ertragsanteil versteuert
Für die Versteuerung lebenslanger Renten wird lediglich der steuerpflichtige prozentuale Anteil (Ertragsanteil) der Rente herangezogen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Ertragsanteil nur die Erträge während des Rentenbezugs berücksichtigt. Somit bleiben alle Erträge Ihres Kapitals, die Sie während der Ansparzeit erwirtschaften, vollkommen steuerfrei.