Warum ist eine Rechtsschutzversicherung relevant?

Da Menschen in den verschiedensten Situationen aufeinandertreffen, können leider Streitereien nicht immer vermieden werden. Manchmal enden derartige Rechtsstreitigkeiten sogar vor Gericht, was dann schnell recht teuer werden kann. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher generell für alle empfehlenswert.

Zur finanziellen Unterstützung der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen Sie eine Rechtsschutzversicherung, beispielsweise die der AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg.

Schutz im privaten Bereich, wie beispielsweise bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen oder Beratungen bezüglich Erbrechts, bietet die Privatrechtsschutz- Versicherung. Verkehrsteilnehmer, die mit Pkw, Fahrrad, Motorrad oder auch als Fußgänger unterwegs sind, benötigen die Verkehrsrechtsschutz- Versicherung. Beispielsweise wenn diese zur Einforderung von Schadensersatz beim Unfallgegner einen Rechtsbeistand benötigen.

Speziell für Arbeitnehmer ist eine Rechtsschutzversicherung gerade im Bereich des Arbeitsrechts relevant. Als Arbeitnehmer werden Sie durch die Berufsrechtsschutz- Versicherung dann unterstützt, sollte Ihnen beispielsweise Ihr Arbeitgeber kündigen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg.

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Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Weshalb benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Sie sowie Ihre Familie können auch ohne Eigenverschulden im privaten Lebensbereich, im bestehenden Arbeitsverhältnis oder im Straßenverkehr in Rechtsstreitigkeiten geraten. Ein fachkundiger Anwalt sollte Sie dann unterstützen, wenn der Ärger erst mal da ist.

Die Rechtsschutzversicherung der AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg trägt neben den Anwaltskosten auch Gerichtskosten des Prozesses, Zeugengelder sowie Kosten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen. So müssen Sie nicht aus Kostengründen auf Ihr Recht verzichten. Das Gericht beendet Streitfälle häufig mit Vergleichen, bei denen niemand deutlich unterliegt und somit die Prozesskosten des Gegners übernehmen muss.

Was ist Privat- sowie Berufsrechtsschutzversicherung?

Im privaten Lebensbereich, beruflichen Bereich sowie Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten versichern wir Sie. Dabei sind Ihre minderjährigen sowie ledigen volljährigen Kinder bis zum Zeitpunkt einer dauerhaften beruflichen und bezahlten Tätigkeit mitversichert.

Als Single ohne Ehepartner/in oder Lebenspartner/in können Sie unseren Singlerabatt nutzen, wohingegen für Familien nur der Familien-Rechtsschutz infrage kommt.

Wann leistet die Privat- sowie Berufsrechtsschutzversicherung?

Der Schadenersatzrechtsschutz der AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg unterstützt Sie bei Geltendmachung von Arzt- oder Krankenhauskosten, Forderungen nach Schmerzensgeld sowie Reparatur Ihres beschädigten Eigentums.

Unser Arbeitsrechtsschutz unterstützt Sie - egal ob gerichtlich oder außergerichtlich - bei Streitigkeiten aufgrund Kündigung sowie Urlaubs-, Lohn- sowie Gehaltsansprüchen.

Der Vertrags- sowie Sachenrechtsschutz unterstützt Sie vor Gericht bei Streitigkeiten aufgrund von Verträgen bei Kauf, Versicherung, Reparatur, Reise oder auch Darlehen.

Möchten Sie gegen Entscheidungen Ihres Finanzamts bei Einkommens-, Lohn- oder Erbschaftssteuer vorgehen. Oder beabsichtigen Sie mit öffentlichen Einrichtungen aufgrund beispielsweise Strom-, Wasser- oder Gasrechnungen einen Streitfall? Dann benötigen Sie unsere Steuerrechtsschutz- Versicherung.

Der Strafrechtsschutz unterstützt Sie sowie Ihre Angehörigen bei Bußgeld-, Straf- oder Disziplinar-Verfahren.

Für Streitigkeiten im privaten Lebensbereich benötigen Sie unseren Familien- sowie Erbrecht, Sozialgerichts-, Standes- sowie Disziplinarrechtschutz.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung alle Anwaltshonorare?

Rechtsanwalts-Gebühren werden durch Rechtsschutzversicherungen bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erstattet. Auch bei freier Vereinbarung des Anwaltshonorars übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung lediglich Anwaltskosten in der Höhe, welche nach Maßgabe und Abrechnung gemäß der gesetzlichen Vorschriften anfallen würden. Darüberhinausgehendes Honorar wird nicht übernommen. Sie besitzen aber freie Anwaltswahl.

Ab wann besteht Versicherungsschutz? Existieren Wartezeiten?

Prinzipiell besteht eine 3-monatige Wartezeit bei Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung, welche jedoch bei Forderungen in Bezug auf Schadensersatz sowie Verfahren bei Strafrechtschutz entfällt. Sollte keine zeitliche Unterbrechung des Schutzes der Versicherung zwischen Vorversicherung und Anschlussversicherung bei AXA vorliegen, entfällt die Wartezeit auch bei einem Wechsel Ihres Rechtsschutzversicherers.

Schadensbeispiele

Rechtsschutz bei Schadensersatz: folgenschwerer Sprung

Beim Sprung vom 3-Meter-Brett prallt die 15-jährige Sara D. mit einem vom 10-Meter-Brett springenden Jungen zusammen und verletzt sich schwer. Saras Eltern verklagen als Betreiberin der Einrichtung die zuständige Gemeinde, den Bademeister sowie dessen Hilfskraft aufgrund Verletzungen der Aufsichtspflicht.

Ergebnis:

Es kommt zum Abschluss eines Vergleichs im Berufungsverfahren, wonach die Gemeinde über 18.000 € Schadenersatz zahlt.

Lösung:

Bei unabsehbarer Verfahrensdauer kann ein Vergleich durchaus sinnvoll sein, um zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen. Vorliegend fallen für die Eltern Rechtsanwalts- sowie Gerichtskosten von über 5.000 € an, welche die Roland-Rechtsschutz vollständig übernimmt. Saras Eltern wären ohne die Leistungsart „Schadensersatzrechtsschutz“ im Rechtsschutz-Versicherungsvertrag vom zugesprochenen Schadensersatz von 18.000 € lediglich ca. 13.000 € verblieben.

Vertragsrechtsschutz: mangelhafte Küche

Endlich haben Frank und Sabine L. ihre Traumküche inklusive Elektrogeräte für Ihren Neubau gefunden und lassen sich diese gegen Aufpreis durch den Einbau-Service des Möbelhauses installieren. Nach Aufbau der Küche stellen Frank und Sabine L. fest, dass die neue Küche Beschädigungen durch einen großen Kratzer an einer Front aufweist. Außerdem funktioniert der installierte Backofen nicht korrekt. Das Möbelhaus weist Ansprüche wegen der Mängel zurück und behauptet, dass dem Fachmann bei der Montage derartige Schäden aufgefallen wären.

Mit Unterstützung eines Partneranwaltes der Roland-Rechtsschutz ziehen Frank sowie Sabine L. vor Gericht. Der Anwalt beweist anhand von Franks umgehend nach Montage gefertigter Fotografien, dass der Kratzer vor oder bei Installation entstanden ist. Das Gericht verurteil demnach das Möbelhaus zum Ersatz.

Die vollständigen Anwalts- sowie Gerichtskosten von 1.120 € werden von der Roland-Rechtsschutz übernommen.

Vertragsrecht: eine außerordentliche Vertragsaufhebung

Melanie S. ist Hobbysportlerin und Mitglied in einem Fitnessstudio. Als sie schwanger wird, kündigt sie den Vertrag. Leider muss sie anhand der Kontoauszüge feststellen, dass der Studioinhaber die Beiträge ungerechtfertigt einfach weiter abbucht.

Melanie S. verklagt daraufhin den Studioinhaber. Der Studioinhaber fühlt sich allerdings im Recht, da er der Meinung war, dass der Vertrag lediglich ruhen und nach der Schwangerschaft wieder aufgenommen werden sollte. Da allerdings eine Geburt einen wesentlichen Eingriff in die weitere Lebensführung bedeutet, widerspricht das Gericht dem Studioinhaber. Das Gericht ist der Meinung, dass dies einen relevanten Grund zur fristlosen Kündigung des bestehenden Vertrages darstellt.

Auch hier übernimmt die Roland-Rechtsschutz die insgesamt für den Rechtsstreit anfallenden Kosten in Höhe von 440 €.
 

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