Die private Haftpflichtversicherung der AXA
Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg

Eine der relevantesten Versicherungen ist die private Haftpflichtversicherung, da bereits kleine Unachtsamkeiten zu enormen Schäden, wie Sachschäden oder Personenschäden, führen können. Eventuelle Ansprüche in puncto Schadensersatz können durchaus sechsstellig werden, sollte eine oder sogar mehrere Personen Schaden erleiden. Da Sie vollständig vor dem Gesetz hierfür haften, kann im Ernstfall aufgrund finanzieller Folgen ohne private Haftpflichtversicherung Ihre Existenz bedroht sein. Mit der Privathaftpflicht von AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg sind Sie rundum abgesichert, egal an welchem Wohnort.

Finanztest-Urteil: sehr guter Schutz: Die AXA-Privathaftpflichtversicherung überzeugt nicht nur unsere Kunden, sondern auch Finanztest-Experten. Diese bewerteten unsere Tarife M sowie L mit Qualitätsurteil „Sehr gut“.

Wer benötigt eine private Haftpflichtversicherung?

Da die Privathaftpflicht eine der relevantesten Versicherungen überhaupt ist, ist diese für jedermann sinnvoll. Missgeschicke können jedem passieren und weitreichende Folgen besitzen.

Für Schäden aufgrund Fahrlässigkeit müssen Sie gemäß §823 BGB mit Ihrem Gesamtvermögen haften. Gerade bei Personenschäden steigen Forderungen in Bezug auf Schadensersatz oft in Millionenhöhe. Diese Kosten zahlt die private Haftpflichtversicherung bis zur festgelegten Versicherungssumme. Diese beträgt bei der AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg im S-Tarif 5 Millionen €, im M-Tarif 10 Millionen € und Premium-Tarif-L 60 Millionen €.

Ist die Privathaftpflichtversicherung Pflicht?

Anders als beispielsweise die Kfz-Haftpflicht ist eine private Haftpflichtversicherung freiwillig. Die Entscheidung obliegt ganz allein Ihnen, wobei ein Abschluss einer Privathaftpflicht ratsam ist.

Sie können sich mit niedrigem Kostenaufwand vor enormen Forderungen in puncto Schadensersatz schützen können.

Details der Online-Pakete und Leistungen

S - Grundschutz

M - gut versichert

L - Top-Schutz

Grundschutz als preiswerte Basis-Versicherung

  • 5 Millionen € Versicherungssumme
  • Kündigungsrecht täglich

Mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis gut versichert

  • 30 Millionen € Versicherungssumme
  • Kündigungsrecht täglich
  • Gefälligkeits-Schäden
  • bis 250-g-Drohnen

Umfänglicher Schutz mit Zusatz-Absicherung

  • 60 Millionen € Versicherungssumme
  • Kündigungsrecht täglich
  • Gefälligkeits-Schäden
  • Schäden an ausgeliehenen Dingen
  • Forderungsausfall-Schutz
  • bis 5-kg-Drohnen
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Unsere Tarife - ein Überblick

Sollten Sie eine private Haftpflicht ohne langwierige Vertragsbindung suchen, sind die Online-Tarife „S-Grundschutz“, „M-Gut versichert“ sowie „L-Top-Schutz“ mit kürzerer Laufzeit ideal. Bei Änderung Ihrer Situation ist ein unkomplizierter Wechsel möglich. Eine Absicherung gegen große Forderungen hinsichtlich des Schadensersatzes bietet unsere online private Haftpflichtversicherung, in deren Tarifen „M“ sowie „L“ auch Gefälligkeits-Schäden beinhaltet sind. Bei jährlicher Zahlungsweise wäre ein Abschluss dieser Versicherung für Singles für 1,73€ monatlich möglich.

  • Vor Ort durch Service-Plus: Sie profitieren durch persönliche Betreuung und wählen Ihren Haftpflicht-Versicherungsschutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.
  • Persönliche Betreuung: Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg beraten zur Vertragsgestaltung Ihrer Haftpflicht-Versicherung und unterstützen im Schadensfall für schnelle Lösungen.
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Persönliche Angebote für jeden - AXA-Privathaftpflicht

Die AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg bietet Versicherungen für jede Lebensphase und unterschiedliche Bedürfnisse. Zusätzlich zu unseren Tarifen S, M sowie L bieten wir nach Ihrem persönlichen Bedarf hinzubuchbare Zusatzleistungen, damit Ihre private Haftpflichtversicherung optimalen Rundumschutz bietet.

Überblick der privaten Haftpflicht für Singles

Welcher Online-Tarif für Ihre Privathaftpflicht geeignet ist, wird durch Ihre Situation bestimmt. Im Ernstfall sind Singles ohne familiäre Verpflichtungen alleine auf sich gestellt und sollten ideal abgesichert sein. Trotz umfänglichem Versicherungsschutz können Privathaftpflicht-Beiträge günstig sein. Die Deckungssumme variiert nach den Bedürfnissen jedes einzelnen.

Privathaftpflicht für Paare


Die private Haftpflicht für Paare setzt nicht zwingend eine Heirat voraus, sondern lediglich einen gemeinsamen Haushalt. Sollten Sie zusammenleben, können Sie von einem Vertrag, welcher beiden gleichermaßen umfänglichen Versicherungsschutz gewährt, profitieren und beim Abschluss sparen.

Private Haftpflicht für Familien


Eine Mitversicherung Ihres Partners sowie Ihrer Kinder ist bei der privaten Haftpflicht für Familien möglich, solange alle zu versichernden Mitglieder Ihrer Familie in Ihrem Haushalt leben. Dies erspart den Abschluss einzelner Versicherungen. Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor großen Unkosten.

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Privathaftpflichtversicherung -
relevante Informationen

Was bedeutet private Haftpflichtversicherung?

Als privat Versicherter sichern Sie sich mit der Privathaftpflicht als Form der Haftpflichtversicherung gegen Forderungen Dritter ab.

In §823 BGB ist geregelt, dass jeder, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“, schadenersatzpflichtig ist. Privatpersonen haften nach deutschem Recht generell unbegrenzt. Bei Sachschäden oder speziell Personenschäden steigen Forderungen hinsichtlich Schadensersatzes durchaus in sechsstellige Bereiche. Um Sie finanziell hiergegen abzusichern ist eine private Haftpflichtversicherung von Relevanz.

Für durch Sie oder Mitversicherte verursachte Schäden kommt die Privathaftpflichtversicherung auf. Da die Privathaftpflicht gestellte Forderungen hinsichtlich Schadensersatzes auf deren Berechtigung überprüft und unberechtigte Ansprüche abwehrt, stellt diese eine Art Rechtsschutz dar.

Wieviel kostet die Haftpflichtversicherung?

Kosten Ihrer Privathaftpflicht werden Ihren persönlichen Bedürfnissen angepasst. Sie bleiben flexibel und erweitern jederzeit durch Zubuchung eventueller Leistungsbausteine Ihren Versicherungsschutz. Bereits ab 1,73€ monatlich beginnen unsere Online-Tarife „S“, „M“ sowie „L“.

Welche Schäden sind durch Privathaftpflichtversicherungen abgedeckt?

Sollten Sie fahrlässig einen Schaden bei Dritten verursachen, leistet die private Haftpflichtversicherung. Dies umfasst beispielsweise:

  • Personenschäden: Wenn Personen durch Ereignisse körperlich verletzt, gesundheitlich geschädigt werden oder sogar sterben, spricht man von Personenschaden. Die Privathaftpflicht leistet bei Verletzungen sowie gesundheitlichen Schädigungen, welche aufgrund Unachtsamkeit von Ihnen verursacht wurden. Diese ersetzt beispielsweise Krankenhaus- sowie Behandlungskosten oder Schmerzensgeld. Oftmals sind gerade Personenschäden sehr kostspielig, weshalb man hier auf hinreichende Summen hinsichtlich der Versicherung achten sollte. Deshalb bietet AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg schon im Basistarif „S“ 5 oder 10 Millionen € Versicherungssumme an. Welche Kostensumme Ihre Haftpflicht im Ernstfall zahlt, gibt deren Höhe an.
  • Sachschäden: Wenn ein Gegenstand Dritter durch Sie beschädigt oder zerstört wird, liegt ein Sachschaden vor. Wenn Sie beispielsweise versehentlich die teure Uhr eines Freundes fallen lassen oder Rotwein auf dessen Laptop schütten, entsteht Sachschaden. Ihre Privathaftpflicht zahlt Reparatur oder Ersatz für Gegenstände, die Sie fahrlässig beschädigen oder zerstören. Hinweis: Der Schaden ist nicht der ursprüngliche Kaufpreis, da nur sogenannte Zeitwerte ersetzt wird. Hierbei wird der Wertverlust im Lauf der Zeit einberechnet, da ein neuer Laptop teurer ist als ein jahrelang genutzter.
  • Vermögensschäden: Schäden, die nicht unmittelbar auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind, sind Vermögensschäden, wobei zwischen „echten“ sowie „unechten“ Vermögensschäden unterschieden wird. Im Privatbereich treten „echte“ Vermögensschäden kaum auf und werden daher meist von Privathaftpflichtversicherungen ausgeschlossen. Sollten beispielsweise durch falsche Finanzberatung einer dritten Person Geldeinbußen entstehen, wäre dies ein „echter“ Vermögensschaden. Bei bereits geschehenen Personen- oder Sachschäden, die den Geschädigten im künftigen Verlauf um Einnahmen bringen, handelt es sich um „unechte“ Vermögensschäden. Dies ist trifft beispielsweise bei Gehaltsausfällen aufgrund langwieriger Krankschreibung zu. Oder ein Geschädigter könnte seiner selbstständigen Arbeit aufgrund Beschädigung seines Arbeitsgerätes zeitweise nicht nachgehen. Bei derartigen „unechten“ Vermögensschäden leistet die private Haftpflichtversicherung.
  • Mietsachschäden: Dies ist eine besondere Art von Sachschäden, welche in den von Ihnen angemieteten Räumlichkeiten, beispielsweise Wohnung oder angemieteter Festsaal, entstandene Schäden betreffen. Dies beinhaltet Schäden an Fußböden, Badezimmer-Keramik oder Türen.

Was decken Privathaftpflichtversicherungen nicht ab?

Zwei Faktoren bestimmen, ob Schäden durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind: Der Schaden entstand fahrlässig und einer anderen Person.

Daher sind folgende Schäden normalerweise ausgeschlossen:

  • Absichtlich verursachte Schäden: Bei bewusst und absichtlich zerstörten oder beschädigten Gegenständen sowie Verletzungen Dritter entfallen Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung.
  • Schäden an Gegenständen des eigenen Besitzes: Zum Schutz vor Forderungen hinsichtlich Schadensersatzes Dritter dient die Privathaftpflicht, weshalb Schäden an eigenen Gegenständen ausgeschlossen sind. Zum Schutz eigener Besitztümer dienen beispielsweise Hausratversicherungen.
  • Schäden an Gegenständen Mitversicherter:  Gemietete, geliehene oder gepachtete Gegenstände gehen während der Ausleih-Dauer in Ihr Eigentum über, sodass die private Haftpflicht normalerweise nicht leistet, da diese als Gegenstände aus Eigenbesitz gelten. Die AXA Generalvertretung Matthias Auschra in Nürnberg bietet mit dem Premium-Tarif „L“ Absicherung derartiger Schäden bis 10.000€.
  • Schäden aufgrund von Gefälligkeits- oder Freundschaftsdiensten: Freiwillig erbrachte Leistungen (ohne Bezahlung) gelten als Gefälligkeits- bzw. Freundschaftsdienst. Sollten Sie beispielsweise einem Freund beim Umzug helfen und dabei Schaden verursachen, geht das Gesetz überwiegend von leichter Fahrlässigkeit aus und Sie haften gar nicht. Die Tarife „M“ oder „L“ decken derartige Schäden bis zur Versicherungssumme ab.
  • Schäden aufgrund Führung eines Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuges: Beim Führen motorbetriebener Kraft-, Wasser- oder Luftfahrzeuge verursachte Schäden sind bei der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Im Schadenfall ist die Kfz-Versicherung für Autofahrer zuständig, wohingegen spezielle freiwillige Haftpflichtversicherungen für nicht mit Körperkraft angetriebene Wasser- sowie Luftfahrzeuge zuständig sind.

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