Lehrer Beratungskonzept
Beratungskonzept Lehrer - DBV München - Krankenversicherung Lehrer
Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf steht unmittelbar bevor oder hat gerade stattgefunden. Schon in dieser Phase Ihrer Laufbahn haben Sie besondere Versorgungsansprüche und erhalten Anwärterbezüge. Doch es gibt für Sie echten Handlungsbedarf, wenn es um die Themen Krankheit, Dienstunfähigkeit, Altersversorgung und Diensthaftpflicht geht. Als nächstes werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt, bzw. setzen Ihre Laufbahn als angestellter Lehrer fort. Für Sie ist es jetzt wichtig, dass Ihr Versicherungsschutz einfach an den veränderten Bedarf angepasst werden kann.
Unser Tipp: Wenn Sie noch Student sind, sichern Sie sich die garantierte Aufnahme in die Private Krankenversicherung durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Damit sichern Sie sich zusätzlich. Denn sollten Sie bis zum Beginn des Referendariats erkranken, führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen nicht zu höheren Beiträgen in Ihrer privaten Krankenversicherung für Lehrer.
Unser Krankenversicherungsangebot für Lehrer
Beratungskonzept Lehrer - DBV München - Krankenversicherung Lehrer
Wenn Sie als zukünftiger Lehrer nach Ihrem Studium das Referendariat beginnen, sind Sie Lehramtsanwärter bzw. Beamter auf Widerruf. Bereits in dieser Phase beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten im Krankheitsfall und Sie erhalten die sogenannte Beihilfe zu Ihrer Krankenversicherung für Lehrer. Der Gesetzgeber verlangt zudem, dass Sie die Beihilfe ab Dienstbeginn mit einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte aufstocken und eine Pflegepflichtversicherung nachweisen. Hier bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung optimalen Versicherungsschutz.
Beratungskonzept Lehrer - DBV München - Krankenversicherung Lehrer
Informationen zur Dienstunfähigkeit und mehr
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, Sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da in der Regel bei einem Beamten auf Widerruf die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten Sie auch keine Versorgungsleistungen.
Als Beamter auf Probe haben Sie einen ersten Leistungsanspruch. Aber nur, wenn Ihre Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Der Anspruch ist allerdings sehr gering. Ansonsten gilt dasselbe wie für den Beamten auf Widerruf: Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und selbst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke, die Sie füllen müssen, um im Fall der Fälle Ihren Lebensstandard erhalten zu können. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung bietet Ihren den passenden Versicherungsschutz.
Schutz in der Schule: Mit einer Haftpflicht für Lehrer
Laut Gesetz müssen Sie Schäden, die Sie anderen zufügen und für die Sie haften, ersetzen. Zum Glück sind es oft nur kleine Missgeschicke, die passieren: eine Schramme auf dem Glastisch einer Bekannten oder ein Rotweinfleck auf dem Sofa von Freunden. Wenn es allerdings um hohe Sachwerte geht – oder gar Personen zu Schaden kommen, kann es schnell um immense Summen gehen. In Ihrer Tätigkeit als Lehrer gibt es jedoch eine Besonderheit: Für Sie haftet während Ihrer Tätigkeit zunächst der Träger der öffentlichen Schule, wenn Ihrem Arbeitsvertrag entweder der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TV-ÖD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L) zugrunde liegt. Im Rahmen dieser tarifvertraglichen Regelung kann der Arbeitgeber Sie in Regress nehmen. Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haften Sie unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Sie haben. Und da ist dann Vorsicht besser als Nachsicht.
An unseren Standorten AXA/DBV Höhenkirchen-Siegertsbrunn und AXA/DBV München beraten wir Sie gerne zum Lehrer Beratungskonzept
Münchner Straße 2
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
09:00 bis 13:00
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