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AXA Mario Skowronek in Neuenhagen Kinderabsicherung

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Kinderabsicherung

Ihr Kind hat sein ganzes Leben noch vor sich, da möchten Sie ihm viel Gutes wie möglich mit auf den Weg geben. Denn Ihr Kind ist das Liebste, was Sie haben.

Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten zur Absicherung für Ihr Kind. Lassen Sie sich von uns umfassend und
unverbindlich beraten.

Eine Möglichkeit zur Absicherung ist die Kinder-Existenzschutzversicherung

Die Kinder-Existenzschutzversicherung von AXA bietet eine umfassende und günstige Absicherung für
Kinder ab 6 Monaten. Wir unterstützen Sie, wenn es darauf ankommt – von der fallabhängigen
Sofortzahlung bis zu unserem Reha-Management zur Wiedereingliederung Ihres Kindes in das
normale Leben.

Bei schweren Krankheits- oder Unfallfolgen erhält Ihr Kind eine monatliche Rente.

Wir leisten

  • schon ab einer 50 %igen Invalidität nach einem Unfall
    und /oder
  • bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z. B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz, Leber, oder einer Krebserkrankung ab Stadium II
    und /oder
  • bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, bei schwerwiegenden Störungen des Stütz und Bewegungsapparats sowie bei Einschränkungen der Mobilität bzw. des Gebrauchs der oberen Extremitäten
    und /oder
  • ab Pflegestufe I in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Das umfangreiche Leistungspaket von AXA

  • AXA zahlt Ihrem Kind bei schwerwiegenden Krankheits- oder Unfallfolgen eine Rente zwischen
    monatlich 250 und 2.000 Euro – die Höhe legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.
  • Bei schweren Operationen, z. B. an Hirn, Herz oder Leber erhalten Sie eine Sofortzahlung in Höhe
    einer halben Jahresrente, um kurzfristigen Kapitalbedarf abdecken zu können.
  • Der Leistungsfall ist aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt. So wissen Sie von
    Anfang an, in welchen Fällen Sie eine Zahlung erhalten.
  • Unser Reha-Management unterstützt mit Service- und Beratungsleistungen die schulische und
    berufliche Wiedereingliederung Ihres Kindes.
  • Beim Tod des Versicherungsnehmers übernimmt AXA die Beitragszahlung (Vertragsabschluss vor
    dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers).
  • Sie können die Kinder-Existenzschutzversicherung für Kinder zwischen 6 Monaten und 15 Jahren
    abschließen.
  • Sie haben vom ersten Jahr an ein monatliches Kündigungsrecht. AXA verzichtet auf das ordentliche
    Kündigungsrecht.
  • Mit dem 18. Lebensjahr endet der Vertrag automatisch. Ihr Kind hat dann die Möglichkeit, mit
    vereinfachter Gesundheitsprüfung in die Existenzschutzversicherung für Erwachsene einzutreten.
  • Wir begleiten unsere kleinen Kunden im Rahmen des Programms Kinder!Kinder! mit vielen
    nützlichen Tipps und Geschenken beim Größerwerden.

Bei Fragen oder weiteren Informationen bezüglich der einzelnen Tarife zur Kinderabsicherung, stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

03342 201436
Mario.Skowronek@axa.de

AXA Regionalvertretung Mario Skowronek
Ernst-Thälmann-Str. 6
15366 Neuenhagen
Kontaktformular aufrufen 03342 201436 0172 5610235 03342 21425 Filialen & Team
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