Kinderabsicherung
Ihr Kind hat sein ganzes Leben noch vor sich, da möchten Sie ihm viel Gutes wie möglich mit auf den Weg geben. Denn Ihr Kind ist das Liebste, was Sie haben.
Wir bieten Ihnen viele Möglichkeiten zur Absicherung für Ihr Kind. Lassen Sie sich von uns umfassend und
unverbindlich beraten.
Eine Möglichkeit zur Absicherung ist die Kinder-Existenzschutzversicherung
Die Kinder-Existenzschutzversicherung von AXA bietet eine umfassende und günstige Absicherung für
Kinder ab 6 Monaten. Wir unterstützen Sie, wenn es darauf ankommt – von der fallabhängigen
Sofortzahlung bis zu unserem Reha-Management zur Wiedereingliederung Ihres Kindes in das
normale Leben.
Bei schweren Krankheits- oder Unfallfolgen erhält Ihr Kind eine monatliche Rente.
Wir leisten
- schon ab einer 50 %igen Invalidität nach einem Unfall
und /oder - bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z. B. Gehirn und zentrales Nervensystem, Lunge, Nieren, Herz, Leber, oder einer Krebserkrankung ab Stadium II
und /oder - bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, bei schwerwiegenden Störungen des Stütz und Bewegungsapparats sowie bei Einschränkungen der Mobilität bzw. des Gebrauchs der oberen Extremitäten
und /oder - ab Pflegestufe I in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Das umfangreiche Leistungspaket von AXA
- AXA zahlt Ihrem Kind bei schwerwiegenden Krankheits- oder Unfallfolgen eine Rente zwischen
monatlich 250 und 2.000 Euro – die Höhe legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest. - Bei schweren Operationen, z. B. an Hirn, Herz oder Leber erhalten Sie eine Sofortzahlung in Höhe
einer halben Jahresrente, um kurzfristigen Kapitalbedarf abdecken zu können. - Der Leistungsfall ist aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt. So wissen Sie von
Anfang an, in welchen Fällen Sie eine Zahlung erhalten. - Unser Reha-Management unterstützt mit Service- und Beratungsleistungen die schulische und
berufliche Wiedereingliederung Ihres Kindes. - Beim Tod des Versicherungsnehmers übernimmt AXA die Beitragszahlung (Vertragsabschluss vor
dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers). - Sie können die Kinder-Existenzschutzversicherung für Kinder zwischen 6 Monaten und 15 Jahren
abschließen. - Sie haben vom ersten Jahr an ein monatliches Kündigungsrecht. AXA verzichtet auf das ordentliche
Kündigungsrecht. - Mit dem 18. Lebensjahr endet der Vertrag automatisch. Ihr Kind hat dann die Möglichkeit, mit
vereinfachter Gesundheitsprüfung in die Existenzschutzversicherung für Erwachsene einzutreten. - Wir begleiten unsere kleinen Kunden im Rahmen des Programms Kinder!Kinder! mit vielen
nützlichen Tipps und Geschenken beim Größerwerden.
Bei Fragen oder weiteren Informationen bezüglich der einzelnen Tarife zur Kinderabsicherung, stehen wir Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
03342 201436
Mario.Skowronek@axa.de
Ernst-Thälmann-Str. 6
15366 Neuenhagen
Nach Vereinbarung
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