AXA Sassenburg Marco Kumlehn | Vermögensschaden-Haftpflicht

AXA Sassenburg Marco Kumlehn Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Haupt-
vertretung Marco Kumlehn in Gifhorn

Vielseitig und passgenau

Als Unternehmer haften Sie auch für sogenannte Vermögensschäden, die Sie anderen Menschen zufügen. Dabei spielen Art und Höhe des Schadens grundsätzlich keine Rolle, wodurch bereits ein kleiner Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Hauptvertretung Marco Kuhmlehn in Gifhorn sind Sie hier immer auf der sicheren Seite. Wir prüfen und regulieren alle berechtigten Ansprüche.

Hintergrund der Vermögensschadenhaftpflicht

Das BGB regelt, dass jeder für selbst verursachte Schäden grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen in die Haftung genommen werden kann. Da hier die konkrete Höhe des Schadens keine Rolle spielt, müssen Sie sich im schlimmsten Fall hoch verschulden. Die Vermögensschadenhaftpflicht hat wie andere Haftpflichtversicherungen die Aufgabe, Sie vor derartigen Folgen zu schützen. Deshalb ist sie auch für viele Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben.
 
Zu diesen Berufsgruppen gehören etwa Rechtsanwälte, Notare und Versicherungsmakler. Stellen Sie sich etwa vor, Sie vergessen eine wichtige Frist, wodurch der Mandant seinen Anspruch nicht durchsetzen kann. Die rechtliche Folge: Ihr Mandant hat gegen Sie einen Anspruch in derselben Höhe.
 
Alle geltend gemachten Ansprüche prüfen wir zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit. Liegt diese vor, reguliert die Vermögensschadenhaftpflicht die gesamte Forderung. Halten wir einen Anspruch für nicht berechtigt, wehren wir ihn ab und leiten hierfür notfalls auch gerichtliche Schritte in die Wege. Dabei entstehende Aufwendungen werden von uns übernommen. Auf Sie kommen keine Mehrkosten zu.

Pluspunkte der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die AXA Vermögensschadenhaftpflicht überzeugt unter anderem mit diesen Leistungen und Vorteilen:

  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
  • Versichert ist die gesamte Haftung nach dem BGB.
  • Kombination mit anderen betrieblichen Versicherungen möglich.
  • Mitversicherung der privaten Haftung als Betriebsinhaber.
  • Persönliche Ansprechpartner vor Ort.

Wir sind gerne für Sie da

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