Unterstützungskasse – optimale Vorsorge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit wenig Aufwand

Die Unterstützungskasse zählt als eine der beliebtesten Formen der betrieblichen Altersvorsorge. Vorteile von Ihr sind beispielsweise TOP Konditionen, dass sie steuerlich absetzbar ist und eine flexible Beitragsgestaltung beinhaltet.

Außerdem ist es eine rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung erbringt. Die Unterstützungskasse schließt Rückdeckungsversicherungen ab, um die Versorgungsleistungen zu finanzieren.

Lassen Sie sich jetzt in der AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen beraten und finden Sie das passende Angebot für sich. Wir erklären Ihnen gerne Weiteres, wie z.B. sich die Beitragsaufwendungen als Arbeitgeber und -nehmer steuerlich auswirken.

Die Vorteile für den Arbeitgeber

  • Eine unbegrenzte steuerfreie Beitragszahlung ist möglich, allerdings gibt es steuerliche Beschränkungen auf Höchstleistungen bei einer AG-Finanzierung
  • Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen können
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Taucht nicht in den Bilanzen auf
  • Betriebsfremde Versorgungsrisiken sind ausgelagert
  • Bei hohem Gehalt des Mitarbeiters entsteht echter Mehrwert

Die Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Unbegrenzte steuerfreie Beitragszahlung möglich
  • Bei einer Entgeltumwandlung sparen Sie Steuer – bis 4 % der BBG zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versorgungsleistungen werden erst bei Auszahlung versteuert
  • Bei Insolvenz des Arbeitgebers zahlt die Unterstützungskasse und der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
  • Komplette Auszahlung statt lebenslanger Altersrente möglich
  • Optional können Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen eingeschlossen werden
  • Wird das Arbeitsverhältnis beendet, übernimmt der neue Arbeitgeber den Versorgungsanspruch
  • Fortsetzung der Versorgung beitragsfrei möglich

Welche Versorgungsformen können bei der Unterstützungskasse gewählt werden?

Eine Unterstützungskasse kann sowohl Kapital- als auch Rentenleistungen zusagen.

Zur Erweiterung der Versorgung stehen Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeits- und/oder Hinterbliebenenleistungen zur Verfügung, mit denen vorzeitige Risiken absichert werden können.

Wie werden die Beitragszahlungen beim Arbeitgeber und beim Mitarbeiter aus steuerlicher Sicht behandelt?

Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Darüber hinaus ist auch ein zu zahlendes Verwaltungshonorar steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Versorgungszusagen, die über eine Unterstützungskasse zugesagt werden, müssen beim Arbeitgeber nicht bilanziert werden.

Bei einer rückgedeckten Unterstützungskasse mittels Entgeltumwandlung kann der Mitarbeiter die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei einzahlen. So kann eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen aufgebaut werden.

AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen als kompetenter Ansprechpartner

Kontaktieren Sie die AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen für weitere Fragen rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge und die Vorteile der Unterstützungskasse.

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