Die Direktversicherung – eine Möglichkeit für Arbeitgeber ihre Wertschätzung zu zeigen

Unter einer Direktversicherung versteht man auch eine Rentenversicherung, welche sie alt Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter abschließen. Leistungen können dann von Ihren Mitarbeitern oder deren Hinterbliebenen bezogen werden.

Die Beiträge können zusätzlich zum Gehalt oder aber im Wege der Entgeltumwandlung durch Ihre Mitarbeiter finanziert werden. Wir von der AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen zeigen Ihnen gerne unsere attraktive und moderne Produktpalette und finden gemeinsam mit Ihnen das passende Angebot für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Direktversicherung – sichere Vorsorge mit wenig Aufwand

  • Attraktive und moderne Produktpalette
  • Optionale BU- oder EU-Absicherung als selbständige Direktversicherung möglich
  • Einschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes oder Erwerbsunfähigkeits­schutzes und/oder zusätzliche Hinterbliebenen­absicherung in Form einer Zusatz­versicherung möglich
  • Optimierung der Mitarbeiterbeteiligung und – Motivation durch verpflichtenden Arbeitgeber-Bonus bei Entgeltumwandlung von mind. 15%*

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Keine Sozialabgaben durch die 4 %-Grenze
  • Keine Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
  • Keine Verwaltungskosten
  • Für Versorgungsansprüche müssen keine Bilanzen erstellt werden
  • Beiträge gelten als Betriebsausgaben
  • Keine Nachfinanzierung, falls der Mitarbeiter vorzeitig ausscheidet. Der Direktversicherungsvertrag kann ohne weitere Ansprüche gegen Ihr Unternehmen auf den Mitarbeiter übertragen werden
  • Kein finanzielles Risiko durch Rentenanpassungen

Wie funktioniert eine Direktversicherung?

Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Dabei treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung, dass ein Teil des laufenden Entgelts in Beiträge für eine Direktversicherung umgewandelt wird. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Finanzierung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber.

Wichtig zu wissen für Neuverträge gegen Entgeltumwandlung ab 2019:
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% (für bestehende Verträge ab spätestens 01.01.2022). ***

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Die AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen steht für Zuverlässigkeit und Kompetenz. Wir verstehen Ihr deutschlandweiter Partner, der Sie gerne bei schwierigen Entscheidungen unterstützt.

Gerne berät Sie unser Expertenteam umfassend zu diversen Versicherungsthemen oder erstellt mit Ihnen zusammen individuelle Versicherungslösungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sind jederzeit für Sie da!

AXA Generalvertretung Marcel Pierre Bastek
Cranger Straße 391
45891 Gelsenkirchen
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