Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt ab dem 01.01.2018 frischen Wind in die betriebliche Altersvorsorge
Das Gesetz kommt mit einer Reihe von Vorteilen. Es trat am 1.01.2018 in Kraft und soll in erster Linie das Leben von Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmern erleichtern, indem es die vorhandenen Angebote der betrieblichen Altersvorsorge zu erweitert und verbessert.
Besonders in kleinen und mittelgroßen Unternehmen soll der Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmenerhöht werden. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.
Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV (betriebliche Altersvorsorge) noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen zusätzlich, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.
Die Verbesserungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Kurzüberblick
Nehmen Sie Ihren Arbeitnehmern eine Sorge und machen Sie sich selbst als Arbeitgeber noch attraktiver – wir unterstützen Sie gern dabei
Schon in der Vergangenheit gab es die unterschiedlichsten Möglichkeiten und Chancen im Rahmen der Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge.
Und diese Möglichkeiten haben sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz noch weiter vergrößert. Gern helfen wir Ihnen die für Ihr Unternehmen beste Möglichkeit herauszufiltern und eine für Ihre Mitarbeiter attraktive und für Sie nützliche betriebliche Altersvorsorge Lösung zu entwickeln.
Unsere Mitarbeiter der AXA Generalvertretung Marcel Bastek in Gelsenkirchen stehen Ihnen hierbei gern in allen wichtigen Fragen zur Seite.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung
Laden Sie sich hier die Flyer zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz herunter.
- Produktflyer bAV Mitarbeiterbindung
PDF-Download (5,6 MB) - Produktflyer für Arbeitgeber
PDF-Download (460 KB)
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