Mit der Diensthaftpflichtversicherung gegen die Gefahren des Alltags bestens abgesichert
Fehler sind menschlich. Das trifft auf jeden Bereich des Lebens zu. Ein Fehler in der Sachbearbeitung oder im täglichen aktiven Dienst kann dabei schnell zu einem Schaden führen, dessen Auswirkungen erhebliche Kosten verursacht. Ob es nun ein Fehler war, der schon durch Kleinigkeiten vermeidbar gewesen wäre oder ob Sie, aus welchen Gründen auch immer, eine falsche Entscheidung gefällt haben, die eben nur durch tiefergehende Prüfung hätte verhindert werden können, spielt dabei erst einmal eine untergeordnete Rolle. Im ersten Moment haftet immer Ihr Dienstherr für Sie. Im Anschluss bleibt die Prüfung, ob Ihr Dienstherr berechtigt ist, Sie im Rahmen der Amtshaftung in die Haftung zu nehmen und den Betrag von Ihnen zurückzufordern. Eine solche Haftung kann schwere finanzielle Folgen für Sie haben. An dieser Stelle kommen wir ins Spiel. Denn unsere Experten der AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden zeigen Ihnen gern, wie wir Sie mit unserer Diensthaftpflichtversicherung effektiv gegen eben solche Forderungen absichern. Das Ziel ist dabei, dass Sie mit einer Sorge weniger an Ihre tägliche Arbeit gehen können.
Unter diesen Umständen kann ein Beamter in Haftung genommen werden
Ein Haftungsfall kann eintreten, wenn ein Beamter eine Handlung begeht, der man mittlere Fahrlässigkeit zu Grunde legen kann. Mittlere Fahrlässigkeit besteht dann, wenn die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, obwohl ein Schadenseintritt vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. In diesem Fall droht eine Teilhaftung. Liegt sogar ein Fall von grober Fahrlässigkeit vor, also eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflichten oder gar Vorsatz, haftet der Beamte zur Gänze für die entstandenen Schäden. In beiden Fällen sichert die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Sie gegen die finanziellen Folgen ab.
Was genau kann man sich unter einem solchen Schadensfall vorstellen
Beamte kommen in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Dienstes zum Einsatz. In einem Fall wie dem folgenden kann eine Situation eintreten, in der Sie die Diensthaftpflichtversicherung der DBV benötigen, um gegen Ansprüche Ihres Dienstherrn abgesichert zu sein:
Ein Beamter unterlässt es, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig in der gesetzlich vorgeschriebenen Form geltend zu machen. Die Forderungen verjähren. Eine Eintreibung ist aus diesem Grund nicht mehr möglich. Im Haftungsfall wird der Beamte für den Ersatz des Forderungsausfalls herangezogen. Wir übernehmen die Kosten, die hier auf sie zukommen, im Rahmen der Diensthaftpflichtversicherung.
Letztlich kann jeder finanzielle Verlust, der auf eine Handlung der mittleren oder groben Fahrlässigkeit oder gar aus Vorsatz zurückzuführen ist, im Zuge der Amtshaftung zurückgefordert werden. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es darum geht zu prüfen, ob die Amtshaftung gerechtfertigt ist. Wenn dies der Fall ist, übernehmen wir die anfallenden Kosten.
Wir beraten Sie gern
Haftungsfragen können einem Beamten schnell schlaflose Nächte bereiten. Unsere Mitarbeiter der AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden helfen Ihnen gern, wenn es darum geht, die für Sie passende Diensthaftpflichtversicherung zu finden.
Alte Meißner Landstr. 29
01157 Dresden
sowie nach Vereinbarung
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