AXA Hauptvertretung Manuela Jähn - Dresden - Betriebsrentenstärkungsgesetz
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Absicherung Ihrer Mitarbeiter. Das Gesetz erhöht die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Außerdem sind diese ergänzenden Fördermaßnahmen zunehmend auch in kleinen und mittleren Unternehmen sehr beliebt. Auch Beschäftigte mit geringem Einkommen können somit etwas für ihre Eigenvorsorge tun. Als Arbeitgeber können Sie aufgrund dieses Gesetzes durch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Ihre Mitarbeiter noch stärker binden und für sich gewinnen. Gemäß seriösen Umfragen werden Arbeitgeber mit einer soliden betrieblichen Altersversorgung in allen Branchen als sehr attraktiv wahrgenommen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Kurzüberblick
Gerne zeigt Ihnen Ihre AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden die Vorteile im Rahmen der Direktversicherung auf.
- Möglicherweise sparen Sie als Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung Ihrer Mitarbeiter Sozialabgaben ein. Allerdings sind Sie in diesem Fall verpflichtet, bei Neuverträgen und Altverträgen ab dem Jahr 2022 einen Arbeitgeberzuschuss von 15% zu zahlen.
- Sie profitieren von Steuerentlastungen, um Ihren Mitarbeitern den Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten bAV zu ermöglichen. Das ist insbesondere für Mitarbeiter bis zu einem Monatsgehalt von 2.200 EUR interessant, denn es entspricht dem sogenannten bAV-Förderbetrag für Arbeitgeber.
- Die Nutzung der Riesterförderung in der bAV bekommt einen anderen Stellenwert, denn sie ist im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen attraktiver.
- Profitieren Sie von dem höheren, steuerfreien Förderrahmen für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG.
- Die staatliche Förderung verbessert sich beim Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen. Ein enormer Vorteil bei der Abfindungsregelung.
- Wenn beispielsweise aufgrund einer Elternzeit, einem Sabbatjahr oder Auslandsaufenthalt für komplette Kalenderjahre kein Entgelt bezogen wurde, greift eine verbesserte staatliche Förderung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit einer Nachdotierung.
Unabhängig von den einzelnen Regelungen gilt allgemein für die bAV:
- Zur Grundsicherung einzelner Mitarbeiter im Rentenalter oder bei einer Erwerbsminderung, können sie von einem attraktiven Freibetrag profitieren.
- Es besteht die Möglichkeit sogenannte „Opting-Out-Modelle“ zu nutzen, auch bekannt als „Optionssysteme“.
Tarifvertraglich geregelte bAV
Für eine tarifvertraglich geregelte bAV bietet sich das „Sozialpartnermodell“ als besondere Lösung an. Allerdings sind spezielle Rahmenbedingungen zu erfüllen, die nur Arbeitgeber betreffen, die der Tarifbindung unterliegen. Grundsätzlich unterstützt das Betriebsrentenstärkungsgesetz die Mitarbeiterbindung und -gewinnung.
Attraktive Perspektiven bieten
Schon länger herrscht auf dem Arbeitsmarkt Fachkräftemangel. Um qualifizierte Mitarbeiter für sich zu gewinnen, locken viele Unternehmen aller Branchen potenzielle Mitarbeiter unter anderem mit attraktiven, betrieblichen Zusatzleistungen. Diese verlockende Perspektive zahlt sich auch für Sie als Arbeitgeber aus. Neben der großen Mitarbeiterzufriedenheit und der höheren Produktivität wird sich auch die Fluktuation verringern.
Betriebsrentenstärkungsgesetz zusammengefasst
- Für die arbeitgeberfinanzierte, betriebliche Altersversorgung gibt es attraktive Steuerentlastungen.
- Die steuerliche Förderung wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz erweitert und die Beteiligung des Arbeitgebers neu geregelt.
- Die Riesterförderung in der bAV ist wesentlich attraktiver als früher.
- Sonderregelungen bei einer tarifvertraglich geregelten bAV
Die AXA Hauptvertretung Manuela Jähn in Dresden steht Ihnen gern bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen zur betrieblichen Altersversorgung
- Produktflyer bAV Mitarbeiterbindung
PDF-Download (5,6 MB) - Produktflyer für Arbeitgeber
PDF-Download (460 KB)
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