Die IT-Haftpflichtversicherung der AXA GeneralvertretungLohe und Andersen in Hamburg
Deckt alle Risiken für Ihr Unternehmen ab
Sie sind als Freiberufler dafür verantwortlich, ein Design für eine neue Homepage zu entwerfen. Weil Sie hierbei ein Bild verwenden, das geschützt ist, erhebt der Urheber einen Schadenersatzanspruch, der Sie an den Rand Ihrer Existenz bringt.
Dieses Szenario ist keine Utopie. Urheberrechtsverletzungen, Flüchtigkeitsfehler und andere Unachtsamkeiten können schnell dazu führen, dass Sie für einen entstandenen Schaden in Regress genommen werden. Mit einer guten IT-Haftpflichtversicherung können Sie rechtzeitig vorbeugen.
Die AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg stellt Ihnen in dem folgenden Informationstext die Leistungen einer soliden IT-Haftpflichtversicherung vor und erklärt Ihnen, welche Vorteile für Sie damit verbunden sind.
Wer eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen sollte
Unabhängig davon, ob Sie als Geschäftsführer die Geschicke einer mittelständischen GmbH leiten, Inhaber eines Handwerkbetriebs sind oder als Freiberufler eigenverantwortlich für Ihr Unternehmen sind, ist der Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung für Sie sinnvoll.
Denn die Risiken, vor denen Sie der Versicherungsschutz Ihrer betrieblichen Haftpflichtversicherung bewahrt, machen keinen Unterschied, ob Sie ein großes Unternehmen oder einen kleinen Betrieb führen.
Risiken gegen welche Sie mit einer IT-Haftpflichtversicherung abgesichert sind
Mit der Haftpflicht Freiberufler und der betrieblichen Haftpflicht für Gewerbetreibende sind Sie doppelt abgesichert.
Die Grundversicherung übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie können sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Auftraggeber sie für grundlegende Vermögensschäden in Anspruch nimmt. Daneben sind auch Ihre eigenen Schäden in dem Versicherungsschutz integriert. Haben Sie einen Auftrag schon vorfinanziert und tritt Ihr Auftraggeber hiernach zurück, können Sie sich die Kosten aus Ihrer Versicherung bei der AXA erstatten lassen. Darüber hinaus decken wir auch den Vermögensschaden ab, der Ihnen entsteht, weil Sie auf einen Mitarbeiter verzichten müssen, der in Ihrem Unternehmen eine leitende Position besetzt hat und auf einer Schlüsselposition tätig war.
Für einen Vermögensschaden werden Sie z. B. dann in Regress genommen, wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens die Aufgabe übernehmen, bei einem Kunden eine neue Software zu installieren und dabei versehentlich wichtige Daten löschen oder unbeabsichtigt eine Schadsoftware auf den Rechnern aufspielen.
Neben der Vermögensschadenhaftpflicht erstreckt sich der Versicherungsschutz der AXA auch auf Personenschäden und Sachschäden. Die Regulierung ist Bestandteil Ihres betrieblichen Versicherungsvertrages.
Kommt es zu einer Rechtsverletzung, weil Sie das Persönlichkeitsrecht oder das Markenrecht einer anderen Person missachtet haben, greift die Versicherung ebenso wie bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht.
Darüber hinaus können Sie sich mit einer Versicherung bei der AXA gegen Vertragsstrafen und hohe Bußgelder absichern. Wir übernehmen auch die Schadenersatzforderung, die ein Kunde gegen Sie oder Ihr Unternehmen stellt, weil er einen Verdienstausfall geltend machen möchte.
Fragen und Antworten zur IT-Haftpflichtversicherung
Was leistet eine IT-Haftpflichtversicherung?
Was eine Haftpflicht für Ihr Unternehmen leistet, lässt sich an ein paar kleinen Beispielen verdeutlichen:
Ihre AXA übernimmt die Aufwendungen, die Ihnen entstehen, weil Sie Ihren Betrieb schließen müssen, bis ein entstandener Schaden wieder beseitigt wurde.
Haben Sie - z. B. als Rechtsanwalt, Arzt oder Steuerberater - einen Kunden oder einen Patienten falsch beraten und entsteht hieraus ein Folgeschaden, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Sie entwickeln für einen Kunden ein Konzept, damit dieser eine neue IT-Infrastruktur aufbauen kann. Weil Ihnen dabei ein Fehler unterläuft, kommt es zu einem finanziellen Schaden.
Welche Vorteile bietet Ihnen die AXA bei einer Haftpflicht Freiberufler?
Mit Ihrer Haftpflicht Freiberufler können Sie Ihren Betrieb vollständig absichern. Sprechen Sie Ihren Berater bei der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg an, um eine Versicherung abzuschließen, die wir Ihnen individuell und abgestimmt auf Ihre Branche anbieten können.
Mit einer IT-Haftpflichtversicherung sind insbesondere die folgenden Versicherungen abgedeckt:
- Berufshaftpflicht
- Betriebshaftpflicht
- Privathaftpflicht
- Produkthaftpflicht
- Umwelthaftpflicht
- Masterdeckung (für die Betriebsstätten Ihres Unternehmens, die im Ausland liegen
Kann bei der IT-Haftpflichtversicherung eine Mitversicherung vereinbart werden?
Schließen Sie als Geschäftsführer Ihrer GmbH oder als Betriebsinhaber eines Handwerkbetriebs bei der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg eine IT-Haftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen ab, sind nicht nur Ihre Angestellten und Ihre freiberuflichen Mitarbeiter mitversichert. Der Versicherungsschutz der AXA erstreckt sich ebenso auf Auszubildende, Volontäre, Werkstudenten und Praktikanten.
In welchen Fällen die AXA Ihnenkeinen Versicherungsschutz bietet
Missachtet ein Unternehmer die Sorgfaltspflichten, die er mit dem Antritt seiner Stellung übernommen hat, begeht er eine grobe Pflichtverletzung, die auch nicht mit dem Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann.
Beispiel aus dem Alltag
Obwohl der Geschäftsführer einer GmbH schon seit einigen Monaten von seinem Buchhalter darauf hingewiesen wird, dass das Unternehmen seine laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, schließt er einen Vertrag über eine große Investition ab.
Kurz darauf muss die GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Als der Geschäftsführer sich an seine Versicherung wendet, erklärt ihm der Berater, dass diese bei dem Verstoß gegen eine Pflichtverletzung keine Zahlung leistet. Für die Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag muss der GmbH-Geschäftsführer aus eigener Tasche aufkommen.
Wann können Sie von demIT-Versicherungsschutz der AXA profitieren?
Weitere Beispiele
Ein Freiberufler, der sich im Onlinemarketing selbstständig gemacht hat, erstellt für einen Auftraggeber - die A-GmbH - eine Webseite. Dabei vergisst er die nach der DSGVO erforderliche Datenschutzerklärung in die Homepage einzupflegen. Nach der Abmahnung eines Rechtsanwalts, der für einen Kunden der A-GmbH tätig wird, muss diese einen Schadenersatz im vierstelligen Bereich leisten. Da der Geschäftsführer der A-GmbH den Freelancer dafür verantwortlich macht, erhebt sie Schadenersatzanspruch. Dieser wird von der Versicherung des Freelancers abgedeckt.
Ein Texter verfasst für verschiedene Auftraggeber Texte, die diese auf ihrer Homepage veröffentlichen. Weil er dabei ein Zitat übernimmt, ohne die Quelle anzugeben, verklagt der Urheber dieses Zitats den Auftraggeber wegen einer Verletzung des Urheberrechts. Der Auftraggeber wendet sich an den Texter. Er möchte, dass dieser ihm den Schaden ersetzt. Weil der Texter eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, braucht er sich wegen der Regulierung des Schadens keine Gedanken zu machen.
Ein Unternehmen installiert ein neues IT-System. Bei der Übernahme werden einige Daten falsch übernommen. In der Folge werden der Warenbestand und die Bestellungen falsch ausgewiesen. Der Schaden geht in den Millionenbereich. Auch hier kann das Unternehmen auf seine IT-Versicherung zurückgreifen.
Wir haben Sie über die Risiken informiert, gegen die Sie mit einer IT-Haftpflicht abgesichert sind. Sie wissen, was eine IT-Haftpflicht leistet und welche Vorteile Sie für sich verbuchen können, wenn Sie sich zum Abschluss einer IT-Versicherung bei der AXA entscheiden.
Kontaktieren Sie uns
AXA Generalvertretung Sven Lohe & Nils Andersen
Wünschen Sie weitere Informationen zu Ihrer IT-Versicherung oder haben Sie Fragen, mit welcher Versicherung Sie Ihr Unternehmen am besten schützen können, stehen Ihnen Ihre Berater der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Sie haben soeben den Informationstext zur IT-Haftpflichtversicherung gelesen.
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