Die Bürgschaften der AXA Generalvertretung
Lohe & Andersen in Hamburg

Finanzierung auf einer soliden Grundlage

Sie möchten Ihr Unternehmen erweitern oder benötigen eine private Bürgschaft, um sich einen persönlichen Wunsch zu erfüllen? Ein Bürge springt für Sie ein, wenn Sie Ihre Verpflichtungen aus einem Werkvertrag nicht mehr erfüllen können.

In dem folgenden Text zu Bürgschaften erläutert Ihnen die AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg, welche Bürgschaftsarten es gibt und wie Sie mit einer Bürgschaft Unternehmen oder einer privaten Bürgschaft Ihre finanziellen Möglichkeiten besser ausloten können.

Beispiel Anzahlungs- und Vorauszahlungsbürgschaften 

Sie sind Geschäftsführer einer Baufirma und haben den Auftrag für den Bau eines Bürokomplexes übernommen. Nach jedem Bauabschnitt überweist der Bauherr Ihnen eine vereinbarte Anzahlung. Kurz bevor das Bauvorhaben zum Abschluss kommt, müssen Sie für Ihre Firma Insolvenz anmelden.

Damit die Anzahlungen Ihres Auftraggebers nicht verloren gehen, schließen Sie mit Ihrer Versicherung den Vertrag über eine Anzahlungsbürgschaft ab. Die Versicherung garantiert, dass Ihrem Auftraggeber die bereits geleisteten Anzahlungen wieder erstattet werden.

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Allgemeine Fragen zu den
Bürgschaften der AXA

Was ist unter Bürgschaften zu verstehen?

Bei Bürgschaften sind insgesamt drei Parteien involviert. Neben dem Gläubiger und dem Hauptschuldner eines schuldrechtlichen Vertrages (z.B. Kauf- oder Mietvertrag) tritt ein Bürge auf, der mit Abschluss des Bürgschaftsvertrages die verpflichtende Stellung des Schuldners übernimmt.
Bürgschaften sind auch schuldrechtliche Verträge. Im Gegensatz zu einem Kaufvertrag wird hier aber nur eine Seite - der Bürge - verpflichtet. Im Geschäftsverkehr wird die Stellung des Bürgen üblicherweise von einer Bank oder einer Versicherung übernommen. Mit Abschluss eines Bürgschaftsvertrages verpflichtet sich der Bürge eine Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Gläubiger aus dem anderen Schuldverhältnis zu übernehmen.
Sie als Schuldner profitieren davon, dass Sie die Kreditwürdigkeit der Versicherung nutzen können, um mit dem Geld eine Investition zu finanzieren. Die Versicherung tritt an die Stelle des Schuldners und garantiert mit Abschluss des Bürgschaftsvertrages, dass die Verpflichtung des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger erfüllt wird. Dies gilt auch dann, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten sind und der Gläubiger Ihnen zusätzlich Verzugszinsen berechnet. Für Sie bedeutet dies, dass Ihr Gläubiger keine weiteren Ansprüche gegen Sie geltend machen kann.

Welche Bürgschaftsarten gibt es?

Entsprechend dem schuldrechtlichen Vertrag, den ein Gläubiger und ein Schuldner vereinbaren, können verschiedene Bürgschaften unterschieden werden.
Reparieren Sie z. B. Möbel, vereinbaren Sie mit Ihrem Kunden einen Werkvertrag. Die Bürgschaft für Unternehmen, die eine Versicherung - z. B. die AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg - übernimmt, wird hier als Gewährleistungsbürgschaft bezeichnet. Entsteht bei der Reparatur eines Möbelstücks ein Schaden, fühlen wir uns für die Erfüllung der Forderungen verantwortlich, die der Auftraggeber gegen Sie stellt.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft bietet Ihre Versicherung Ihnen an, wenn Ihr Unternehmen z. B. in der Baubranche tätig ist und Sie mit einem Auftraggeber einen Werkvertrag abgeschlossen haben. Neben der Tilgung schadenersatzrechtlicher Ansprüche übernimmt die Versicherung auch die Aufgabe, Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.
Anzahlungs- und Vorauszahlungsbürgschaften sind im unternehmerischen Bereich eine gängige Form der Absicherung, mit der sich ein Auftraggeber vor dem Verlust eines angezahlten Betrages schützen kann.



Was leistet eine Kautionsversicherung?

Bürgschaften werden von Banken und Versicherungen übernommen. Entschließen Sie sich zu dem Abschluss einer Bürgschaft bei der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg, geht es um eine Kautionsversicherung.
Ihre Bürgschaft für Unternehmen können Sie bei uns abschließen, wenn Ihr Unternehmen in der Baubranche tätig ist oder Sie eine Existenzgründung im Baugewerbe beabsichtigen.

Mit Abschluss einer Kautionsversicherung bei der AXA umgehen Sie den Sicherheitseinbehalt. Dies gilt für Bauleistungen nach VOB/B und nach dem BGB.
Sie erweitern Ihre finanziellen Möglichkeiten und Sie stützen mit der Bürgschaft die Liquidität Ihres Unternehmens.
Im Insolvenzfall Ihres Auftraggebers sind Sie finanziell abgesichert.
Die AXA Generalvertretung Seven Lohe und Nils Andersen in Hamburg lässt Ihnen die Wahl. Wählen Sie eine Mängelgewährleistungsbürgschaft oder eine Vertragsverfüllungsbürgschaft.


Welche Vorteile können Sie mit Bürgschaften für sich verbuchen?

Unabhängig davon, ob Sie eine Bürgschaft im privaten Bereich wünschen oder an einer Bürgschaft Unternehmen interessiert sind, profitieren Sie von den folgenden Vorteilen:

  • Eine Bürgschaft können Sie auch dann für Ihr Unternehmen oder eine private Investition vereinbaren, wenn der Kaufpreis über Ihrer Kreditwürdigkeit liegt.
  • Bürgschaften werden generell mit einem niedrigeren Zinssatz vereinbart. Dies bedeutet für Sie, dass Ihnen die AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg einen Bürgschaftsvertrag zu besseren Konditionen anbieten kann, als Ihre Hausbank Ihnen im Rahmen eines Kreditvertrages ermöglicht.
  • Eine private Bürgschaft ist auch in schwierigen Fällen und mit einer negativen Bonitätsprüfung möglich.

Wussten Sie schon?

Bei einer Existenzgründung können Sie den vollen Bürgschaftsrahmen trotz des erforderlichen Bonitätsindex ausschöpfen. Für die Vereinbarung der Kautionsversicherung müssen Sie uns keine Sicherheiten geben.

Denken Sie an eine private Bürgschaft?

Bürgschaften von AXA

An eine private Bürgschaft sollten Sie denken, wenn Sie eine Anschaffung planen und sich bei der Kalkulation herausstellt, dass Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen und Sie dem Darlehensgeber keine Sicherheiten bieten können.
Erfahren Sie z. B. durch Ihren Berater bei der Bank, dass die monatliche Rate für die Rückzahlung eines Kredits eine zu hohe Belastung für Ihre finanziellen Mittel ist, kann eine Bürgschaft ein Lösungsweg sein.
Erkundigen Sie sich bei der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg auch nach der Übernahme einer Mietbürgschaft.

Die Mietbürgschaft

Beispiel für eine private Bürgschaft

Auch bei Abschluss eines Mietverhältnisses können Bürgschaften vereinbart werden. Hierzu ein Beispiel:

Mieten Sie eine Wohnung, gehört die Zahlung der Mietkaution zu den Leistungen, die Sie zusätzlich zur Miete erbringen müssen. Vereinbaren Sie mit einem Bürgen eine Mietbürgschaft, ist keine Zahlung erforderlich. Statt der Überweisung, legen Sie Ihrem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde vor. Mit dieser Bürgschaftsurkunde bekommt Ihr Vermieter die Sicherheit, sich vor Mietschäden schützen zu können.

Wählen Sie als Bürgen ein Versicherungsunternehmen wie die AXA, vereinbaren wir mit Ihnen eine Mietkautionsversicherung. Damit bieten wir Ihnen nicht nur die Übernahme der Mietkaution an, wenn Ihr Vermieter nach Ihrem Auszug einen Mietschaden feststellt. Wir werden außerdem aktiv, wenn Sie finanziell nicht mehr dazu in der Lage sind, Ihre Miete pünktlich an den Vermieter zu überweisen.

Mit der Mietkautionsversicherung bieten wir Ihnen die Übernahme von drei Nettokaltmieten an. Dies entspricht dem Betrag, den ein Vermieter üblicherweise als Mietkaution vereinbart.

Für weitere Fragen zur Mietbürgschaft steht Ihnen Ihr Berater bei der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg gerne zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns

AXA Generalvertretung Sven Lohe & Nils Andersen

Lassen Sie sich von uns darüber informieren, welche Bürgschaftsarten von der AXA übernommen werden und welche finanziellen Möglichkeiten Sie z. B. mit einer Kautionsversicherung oder einer Mietbürgschaft haben.

Haben Sie besonders im Blick, dass Bürgschaften die Liquidität Ihres Unternehmens schonen und Sie auch bei einer Existenzgründung wichtige Investitionsprojekte durchführen können, ohne dass wir Ihre Kreditwürdigkeit prüfen oder Sie uns eine Sicherheit bieten müssten.
 
Sie haben soeben die Informationstext zu dem Thema Bürgschaften gelesen.

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