Die Betriebshaftpflichtversicherung mit der AXAGeneralvertretung Lohe & Andersen in Hamburg
Ein Rundum-Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen
Die Betriebshaftpflichtversicherungen zählt nur dann für Sie zu den betrieblichen Pflichtversicherungen, wenn sich durch Ihre betriebliche Tätigkeit ein besonderes Gefährdungsrisiko ergibt. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie im Bewachungsschutz tätig sind oder als Statiker Ihr Geld verdienen. Für alle anderen Berufsgruppen kann die betriebliche Haftpflichtversicherung aber dennoch von Vorteil sein, weil sie im Schadensfall die Existenz Ihres Unternehmens sichert.
Hierzu ein kleines Beispiel:
Gemeinsam mit einem Mitarbeiter führen Sie bei einem Kunden einen Auftrag aus. Währenddessen verursachen Sie einen Personenschaden. Der Kunde muss mehrere Wochen im Krankenhaus liegen. Auch die Nachbehandlung verursacht noch hohe Kosten, die in den fünfstelligen Bereich gehen.
Ohne Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung müssten Sie die Kosten selbst tragen. Die Übernahme der finanziellen Aufwendungen schwächt die Liquidität Ihres Unternehmens so sehr, dass Sie Insolvenz anmelden müssen.
Was verbirgt sich hinter der Betriebshaftpflichtversicherung?
Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie Schäden ab, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter verursachen. Die Versicherung eignet sich für unterschiedliche Formen und Größen von Unternehmen. Deshalb kommt der Abschluss der Versicherung ebenso für einen Freiberufler wie für einen kleinen Handwerksbetrieb oder eine mittelständische GmbH in Betracht.
Die Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie als Betriebsinhaber einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen. In diesem Fall sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, der geschädigten Person den entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine betragliche Begrenzung ist dabei nicht vorgesehen. Im schlimmsten Fall können Sie hierdurch Ihre Existenz verlieren.
Von dem Versicherungsschutz profitieren Sie, wenn eine mitversicherte Person einen Schaden verursacht. Als mitversichert gelten alle Personen, die für Sie tätig werden.
Teilen Sie der AXA einen Schaden mit, übernehmen wir die Kosten, die Sie ohne die Versicherung aus eigener Tasche hätten tragen müssen.
Welche Leistungen übernimmt eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Schließen Sie bei uns eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, treten wir für die finanzielle Schadensregulierung ein. Dabei unterscheiden wir die folgenden drei Kategorien:
Personenschäden
Wird eine Person durch Sie oder eine mitversicherte Person verletzt, übernimmt die AXA die Kosten, die für die Heilbehandlung dieser Person aufgewendet werden müssen.
Sachschäden
Die AXA übernimmt den Kostenaufwand, der durch einen Schaden von Ihnen oder einer mitversicherten Person verursacht wurde.
Vermögensschäden
Verursachen Sie bei einem Kunden einen Vermögensschaden, können wir von der AXA uns der Sache annehmen, wenn Sie uns den Schaden melden.
In welchen Fällen können Sie nicht von einem Versicherungsschutz profitieren?
Es gibt drei Formen von Schadensfällen, bei denen Sie nicht auf den betrieblichen Versicherungsschutz der AXA zurückgreifen können. Dies sind echte Vermögensschäden, Eigenschäden und wenn Sie privat einen Schaden verursachen.
Einem echten Vermögensschaden geht kein Personen- oder Sachschaden voraus. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie Ihrem Mandanten als Steuerberater zu einem Steuersparmodell raten und dieser hierdurch einen finanziellen Schaden erleidet.
Eigene Schäden, die Ihnen entstehen, können ebenfalls nicht von Ihrer betrieblichen Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Bedenken Sie
Aus der betrieblichen Versicherung kann die AXA Ihnen ebenfalls keinen Versicherungsschutz bieten, wenn Sie privat unterwegs sind und einen Schaden verursachen. Diesen Sachverhalt übergeben Sie Ihrer privaten Haftpflicht.
Beispielfälle
Welche Schäden können mit einer Betriebshaftpflicht abgesichert werden?
Sie sind im Baugewerbe tätig und liefern Baumaterialien zu einer Baustelle. Beim Abladen übersieht Ihr Mitarbeiter den Pkw des Auftraggebers, der zu Schaden kommt. Ihr Auftraggeber macht sie wegen des Sachschadens schadenersatzpflichtig.
Sie betreiben eine Online-Agentur. Auf Ihrem Computer hat sich ein Virus eingeschlichen, den Sie mit einer E-Mail auf den Rechner des Kunden übertragen. Der Vermögensschaden beläuft sich im fünfstelligen Bereich.
Ein Kunde betritt die Ausstellungshalle Ihres Autohauses, die kurz zuvor von einer Reinigungskraft gesäubert wurde. Der Kunde rutscht aus und bricht sich ein Bein. Gegen die finanziellen Folgen dieses Personenschadens können Sie sich mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung schützen.
Sie führen ein Restaurant, in dem ein Kunde eine Lebensmittelvergiftung erleidet. Statt des Kunden. Meldet sich dessen Arbeitgeber bei Ihnen. Infolge des Arbeitsausfalls macht er einen Vermögensschaden gegen Sie geltend. Hierbei handelt es sich um einen Vermögensschaden, der infolge eines Personenschadens aufgetreten ist. Auch diese Kosten werden von einer betrieblichen Haftpflichtversicherung bei der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg übernommen.
Die Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung von AXA
Außer Ihnen als Betriebsinhaber können Sie uns weitere Personen nennen, die für Sie im Rahmen Ihres Unternehmens tätig werden. Hierzu zählen alle Voll- und Teilzeitkräfte, Auszubildende, Praktikanten und Reinigungskräfte. Desweiteren bietet Ihre Betriebshaftpflichtversicherung einen Rundumschutz für Ihr Unternehmen. Unabhängig davon, ob ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entstanden ist, stehen wir mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Darüber hinaus prüfen wir auch, ob die gegen Sie gerichteten Forderungen berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, kümmern wir uns um die Abwehr der Ansprüche.
Der Abschluss des Versicherungsvertrages
Worauf Sie achten sollten
Entscheiden Sie sich zu dem Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung bei der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg, sollten Sie sich im Vorfeld die folgenden Gedanken machen:
Geben Sie uns an, in welcher Branche Sie tätig sind und wie hoch die Deckungssumme für Ihren Versicherungsschutz sein soll.
Achten Sie bei Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung auch darauf, dass Sie in dem Versicherungsvertrag mit der AXA die Personen aufnehmen, die für sie tätig sind und die Sie mitversichern möchten.
Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht
Wofür sollten Sie sich entscheiden?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Versicherungsarten kommen für Ansprüche auf, die aus einem Personenschaden, einem Sachschaden oder einem Vermögensschaden resultieren. Generell ist es so, dass die Berufshaftpflicht auch Versicherungsschutz bei einem Vermögensschaden bietet, wenn diesem kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht. Trotzdem sollten Sie das Gespräch mit unserem Berater suchen, bevor Sie sich für eine der beiden Versicherungen entscheiden.
Sie wissen jetzt, dass Sie die Versicherung auch abschließen sollten, wenn Ihr Unternehmen nicht in einer Branche tätig ist, die ein bestimmtes Gefährdungsrisiko abdecken muss. Unabhängig davon, ob Sie Freiberufler, Einzelgewerbetreibender oder Inhaber eines mittelständischen Unternehmens sind, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, weil Sie hiermit den schlimmsten Fall verhindern und Ihre Existenz absichern können.
Kontaktieren Sie uns
AXA Generalvertretung Sven Lohe & Nils Andersen
Lassen Sie gerne von uns dazu beraten, ob Sie eine betriebliche Haftpflichtversicherung abschließen sollten oder ob Ihnen aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Berufshaftlicht mehr Vorteile bringt. Wir von der AXA Generalvertretung Sven Lohe und Nils Andersen in Hamburg zeigen Ihnen gerne die Vorteile auf und beraten Sie umfassend zu Ihrer Betriebshaftpflicht.
Sie haben soeben den Informationstext zur Betriebshaftpflicht gelesen.
20095 Hamburg
Alter Wall 32
20457 Hamburg
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