Dienstunfähigkeit: Das Risiko ist nicht zu unterschätzen
Das Risiko, dienstunfähig zu werden, wird häufig unterschätzt. Denn nicht nur Unfälle oder andere tragische Ereignisse können dazu führen, dass Beamte dienstunfähig geschrieben werden. Laut Statistik gehen beispielsweise nur vier Prozent aller Dienstunfähigkeiten auf einen Unfall zurück. Sechsmal so groß ist das Risiko durch eine psychische Belastung wie etwa Stress. Sofern sich die Beamten nicht durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung zusätzlich absichern, können die finanziellen Folgen für sie fatal sein. Gerade für Berufsanfänger ist die Absicherung durch den Dienstherrn unzureichend.
Grundsätzlich wird die Dienstunfähigkeit
Vom jeweiligen Dienstherrn festgelegt. Er kann Beamte auch dann Dienstunfähig erklären, wenn deren Gesundheit lediglich so sehr gemindert ist, dass er seinen Pflichten noch zu mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit nachkommen kann. In diesem Fall ist die Dienstunfähigkeitsversicherung besonders – unter Umständen sogar existenziell – wichtig. Denn während Beamte auf Lebenszeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden und finanzielle Abstriche machen müssen, können Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe im Fall der Dienstunfähigkeit direkt entlassen werden, ohne irgendwelche finanziellen Ansprüche zu haben. Für Erstere entspricht die Dienstunfähigkeitsversicherung von der Bedeutung her der Berufsunfähigkeitsversicherung Beamte. Sie werden in diesem Fall allerdings bei der BfA nachversichert, sodass ihre Rentenansprüche beim Erreichen des Renteneintrittsalters erhalten bleiben.
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