AXA Knut Maurer in Hochheim am Main Oldtimer

Oldtimer

Bei der Oldtimerversicherung unterscheiden wir zwischen Oldtimer und Youngtimer.

Als Oldtimer werden alle Fahrzeuge eingestuft, die erstmalig vor dem 31.12.1979 zugelassen wurden. Zu den Youngtimern zählen alle Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1986.

In der Oldtimer-/Youngtimer-Versicherung erfolgt keine Einstufung durch Schadenfreiheitsrabatte.
Für die Beitragsermittlung sind relevant:

  • Art des Fahrzeugs (Pkw, Krad etc.)
  • Baujahr des Fahrzeugs
  • Motorstärke
  • Marktwert

Wir sind für Sie da!

Gern berät Sie die AXA Generalvertretung Knut Maurer
in Hochheim am Main zum Thema Oldtimer persönlich.

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