Oldtimer
Bei der Oldtimerversicherung unterscheiden wir zwischen Oldtimer und Youngtimer.
Als Oldtimer werden alle Fahrzeuge eingestuft, die erstmalig vor dem 31.12.1979 zugelassen wurden. Zu den Youngtimern zählen alle Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1986.
In der Oldtimer-/Youngtimer-Versicherung erfolgt keine Einstufung durch Schadenfreiheitsrabatte.
Für die Beitragsermittlung sind relevant:
- Art des Fahrzeugs (Pkw, Krad etc.)
- Baujahr des Fahrzeugs
- Motorstärke
- Marktwert
Wir sind für Sie da!
Gern berät Sie die AXA Generalvertretung Knut Maurer
in Hochheim am Main zum Thema Oldtimer persönlich.
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AXA Generalvertretung Knut Maurer
Frankfurter Str. 88
65239 Hochheim am Main
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sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 12:00
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