Gesetzliche Rentenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gliedern sich in zwei zentrale Bereiche:
Die Zahlung von Altersrenten gehört seit dem Bestehen der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihren zentralen Aufgaben. Aber auch vor den Folgen der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) und des Todes des Ehepartners (Witwer- /Witwenrente) sind die Versicherten durch die Rente weitestgehend abgesichert.
Die zweite große Aufgabe der Rentenversicherung ist die Rehabilitation. Sie sorgt dafür, die Erwerbsfähigkeit kranker und behinderter Menschen positiv zu beeinflussen und - wenn möglich - wieder herzustellen.
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AXA Hauptvertretung Karin Schunk
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