Gesetzliche Krankenversicherung
Behandlungsanspruch aber kein Leistungskatalog
Gesetzlich krankenversicherte Personen haben Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung und zwar unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Alter. Der Gesetzgeber hat die grundsätzlichen Leistungsansprüche festgeschrieben:
- Leistungen, die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen sowie
- Leistungen zur Empfängnisverhütung und zum Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Leistungen zur Behandlung von Krankheiten
Für den genauen Umfang der Leistungen aber gibt es keine Garantie. Der Gesetzgeber kann jederzeit den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen neu festlegen.
Denken Sie an das Thema Brille
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keine Erstattung
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Denken Sie an das Thema Zahnersatz
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nur eingeschränkt
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Denken Sie an das Thema Krankengeld
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nur eingeschränkt zum Nettolohn
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Denken Sie an das Thema Heilpraktiker
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nur eingeschränkt
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AXA Hauptvertretung Karin Schunk
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