Privathaftpflicht für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Jedem ist schon einmal ein Missgeschick passiert, weil er in bestimmten Situationen unachtsam war. Das umgeschüttete Rotweinglas auf dem hellen Teppichboden, die umgestoßene Vase, das heruntergefallene Handy eines Freundes oder die umgeschüttete Kaffeetasse auf dem Laptop.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet man für solche Vorkommnisse, wenn man selbst oder ein Mitglied der Familie etwas beschädigt oder gar ein Mensch zu Schaden kommt. Dabei kann es schnell um hohe Summen gehen.
Hier hilft die private Haftpflicht der DBV z.B. bei:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Im Schadensfall erfolgt die Prüfung ob und in welcher Höhe Schadensersatz geleistet wird. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt.
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
- Schäden an gemieteten, geliehenen Sachen
- Mietsachschäden
Sachschäden in der Mietwohnung oder in Hotels und gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen - Weltweiter Schutz usw.
Eine wichtige Ergänzung kann der Einschluss einer Diensthaftpflichtabsicherung sein. Informieren Sie sich dazu auf unserer Homepage.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Lassen Sie sich beraten ob bei Ihnen vor Ort, in unserer Agentur oder per Telefon. Wir informieren Sie gerne.
AXA Hauptvertretung Karin Schunk
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