Dienstunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit – was ist der Unterschied?
Aus gesundheitlichen Gründen kann es passieren, dass Beamte ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Dies kann auf Grund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung sein oder weil Sie einen Unfall erlitten haben. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr. Sie ist nicht gleich zu setzen mit einer Berufsunfähigkeit (Arbeitsunfähigkeit).
Je nach Beamtenstatus hat die Dienstunfähigkeit unterschiedliche Konsequenzen:
- Beamtenanwärter, Beamte auf Probe oder Widerruf werden aus dem Dienst entlassen
- Beamte werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt
Die finanziellen Einbußen sind in beiden Fällen hoch. Für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe ist eine Absicherung besonders wichtig. Denn sie haben noch keine Ansprüche auf Bezüge vom Dienstherrn (Pensionsansprüche) erworben.
Die DBV garantiert als einer von wenigen Versicherern Versorgung für den Fall der Dienstunfähigkeit.
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AXA Hauptvertretung Karin Schunk
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