Anwartschaft und Heilfürsorge
Im Rahmen der Heilfürsorge werden Krankheitskosten für bestimmte Beamtengruppen von dem Dienstherrn bzw. jeweiligen Bundesland übernommen. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenversorgung für Polizeivollzugsbeamte bei Bund und Ländern, Justizvollzugsbeamte und ggf. für Beamte der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen.
Soldaten der Bundeswehr haben im Gegensatz dazu Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Schützen Sie sich vor hohen Eigenanteilen (Kosten) in der Heilfürsorge mit einem Ergänzungstarif mit umfangreichen Leistungen für Zahnersatz, Brillen, Hilfsmittel, Heilpraktiker und bei Auslandsreisen.
Mit der Anwartschaftsversicherung erwerben Sie sich das Recht garantiert in unsere private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
- "kleine“ Anwartschaftsversicherung – bei Wechsel keine erneute Gesundheitsprüfung
- „große“ Anwartschaftsversicherung – bei Wechsel keine erneute Gesundheitsprüfung und Berücksichtigung des ursprünglichen Eintrittsalters bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung
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Lassen Sie sich beraten ob bei Ihnen vor Ort, in unserer Agentur oder per Telefon. Wir informieren Sie gerne.
AXA Hauptvertretung Karin Schunk
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karin.schunk@axa.de
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