Die Apothekenrente
Die betriebliche Altersversorgung für Apotheken
Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und Apothekengewerkschaft haben zur Verbesserung der Altersbezüge (Rente) von Apothekenmitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildenden im Tarifvertrag vereinbart. Er trat zum 01.01.2012 in Kraft.
Der Tarifvertrag schreibt einen Arbeitgeberbeitrag und -Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge vor. Die an den Tarifvertrag gebundenen Apotheken sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter über die neue betriebliche Altersversorgung (ApothekenRente) zu informieren.
Die ApothekenRente ist die einzige von den Tarifparteien empfohlene Lösung zur betrieblichen Altersvorsorge.
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AXA Hauptvertretung Karin Schunk
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