Sehr geehrte Besucher unserer Homepage,
ab sofort bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich auf unserer Homepage über aktuelle Ereignisse zu informieren. Dazu haben wir uns überlegt einen „Blog“ einzurichten, worauf wir in regelmäßigen Abständen über verschiedene wichtige Themen schreiben werden.
Nun sind wir schon fast am Ende des ersten Quartals im Jahr 2018, dennoch gab es zum Jahresbeginn einige Änderungen die für Sie interessant sein könnten.
Die wichtigsten Änderungen zum Jahr 2018 hier im Überblick.
Änderungen zum Jahr 2019
++ Kindergeld erhöht sich ++
Das Kindergeld erhöht sich zum 01.Juli 2019 um Zehn Euro pro Kind. Für das erste und zweite werden 204€, für das dritte 210€ und für jedes weitere Kind werden 235€ ausgezahlt.
++ Mindestlohn steigt ++
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in diesem Jahr von 8,84€ auf 9,19€ was ca. 3,9% entspricht. Im Jahr 2020 wird er sich noch einmal auf 9,35€ erhöhen.
++ Änderung bei Mütterrente ++
Für Kinder die vor 1992 geboren wurden, werden die Erziehungszeiten der Eltern höher angerechnet. Die betroffenen Renten erhöhen sich in den alten Bundesländern um 16,02€ pro Kind und in den neuen Bundesländern um 15,35€.
++ Änderung in der gesetzlichen Krankenversicherung ++
Seit dem 01. Januar finanzieren die Arbeitgeber aller gesetzlich krankenversicherten Mitglieder den bisher von Arbeitnehmern selbst zu zahlenden Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen mit.
++ Gute-Kitagesetz ++
Für Familien die Hartz 4 beziehen, sind Kindergärten in Deutschland schon länger gebührenfrei. Nun wurde vom Bund beschlossen, dass ab Sommer dieses Jahres nun auch die Kinder von Geringverdienern und sozialschwächere Familien von Gebühren befreit werden.
++ Jobtickets nun steuerfrei ++
Um den Nahverkehr zu stärken, sind seit diesem Jahr sind nun auch verbilligte Jobtickets steuerfrei. Dies bedeutet, dass Beschäftige die Kostenersparnisse nicht weiterhin versteuern müssen.
++ Grundfreibetrag der Einkommensteuer erhöht ++
Für Ledige gilt seit Januar ein Grundfreibetrag von 9168€, was im Vergleich zum Vorjahr 168€ mehr ist. Verheirateten stehen künftig 18.336€ zu, das sind 336€ mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können erhöhen sich im selben Umfang. Der sächliche Kinderfreibetrag wird ebenfalls um 96€ auf insgesamt 2490€ pro Kind und Elternteil erhöht.
Blog 2018
++ Weniger Belege bei der Einkommensteuer ++
Steuererklärungsabgabe wird einfacher. Seit 2018 genügt es, die Belege aufzuheben und sie auf Nachfrage einzureichen.
Der Grundfreibetrag steigt. Bei ledigen Erwachsenen muss erst ab einer Summe von 8.820 Euro auf 9.000 Euro das Einkommen versteuert werden. Auf 18.000 Euro verdoppelt sich der Betrag bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Möglicherweise kommt dazu der Kinderfreibetrag, zum Jahreswechsel stieg er um 72 Euro auf insgesamt 7.428 Euro. Der Betrag bleibt bei Eltern pro Kind und Jahr ebenfalls steuerfrei.
++ Kindergeld wurde erhöht ++
Das monatliche Kindergeld ist erneut um zwei Euro gestiegen. 194 Euro pro Monat gibt es nun jeweils für die ersten beiden Kinder, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind sogar 225 Euro. Das Kindergeld kann allerdings nicht mehr wie bisher für mehrere Jahre sondern nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden.
++ Krankenversicherung - Zusatzbeitrag gesunken++
Im Jahr 2018 sank der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Die Summe kommt auf den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent obendrauf, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.
++ Hartz-IV-Satz steigt ++
Für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum Jahreswechsel der Regelsatz von 409 auf 416 Euro pro Monat. Für Paaren gibt es künftig 374 Euro pro Person, das sind sechs Euro mehr als bisher. Abhängig vom Alter steigen die monatlichen Sätze für Kinder um drei bis fünf Euro.
++ Rente I ++
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sank wegen der gut gefüllten Rentenkasse von 18,7 auf 18,6 Prozent. Arbeitnehmern winkt somit eine Entlastung von 1,50 Euro bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3.000 Euro. Die rund 21 Millionen Rentner dürfen im Juli dann mit deutlich mehr Geld rechnen. Es wird ein Rentenplus von etwa drei Prozent erwartet.
++ Rente II ++
Wer aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten kann und somit eine Erwerbsminderungsrente bezieht wird bessergestellt. Betroffene bei der Rente wurden bisher so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Diese Grenze wird nun stufenweise bis zum Jahr 2024 auf 65 Jahre angehoben.
++ Rente III ++
Das Haftungsrisiko für die Arbeitgeber ist entfallen, damit Betriebsrenten für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver werden können. Es muss den Beschäftigten kein fester Betrag mehr zugesichert werden. Wenn Arbeitgeber die Geringverdiener bei den Betriebsrentenbeiträgen unterstützt wird ihnen dafür ein Steuerzuschuss gewährt. Für Betriebs- und Riester-Renten gibt es für die Bezieher einer Grundsicherung im Alter Freibeträge von bis zu 200 Euro.
++ Rente IV ++
Die staatliche Grundzulage für Riester-Sparer steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Wenn mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in ein zertifiziertes Riester-Produkt fließen, wird dieser Zuschuss zur privaten Altersvorsorge gewährt.
++ Sozialversicherung - Bemessungsgrenze steigt ++
Bei der Rentenversicherung steigt die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Renten zu zahlen sind auf monatlich 6.500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5.800 Euro im Osten. Die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze steigt bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf 4.425 Euro pro Monat. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 4.950 Euro gilt die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
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