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AXA Versicherung Stiefele GmbH in Fellbach Wohngebäudeversicherung
Fellbach

Die Wohngebäudeversicherung der AXA Versicherung
Stiefele GmbH in Fellbach

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer wissen Sie möglicherweise, wie teuer Schäden aller Art werden können. Besonders bei Unwettern und Bränden entstehen schnell Kosten in sechsstelliger Höhe. Die Wohngebäudeversicherung der AXA Versicherung Stiefele GmbH in Fellbach steht Ihnen hier mit umfassenden Leistungen zur Seite. Erfahren Sie noch heute mehr über die passgenaue Absicherung & vereinbaren Sie einen ersten Termin!

Umfang und Zweck der Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung von AXA versichert – das sagt bereits der Name – sogenannte Wohngebäude. Versichert sind dabei Sachschäden, die durch äußere Einflüsse aller Art am Gebäude entstehen. Für den Versicherungsschutz spielt es keine Rolle, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder an andere Personen vermieten. Wichtig ist nur, dass sie überwiegend zu Wohnzwecken und nicht etwa für den Betrieb eines Unternehmens genutzt werden.
 
Beispiel: Sie vermieten eine Immobilie zu 60 Prozent gewerblich und zu 40 Prozent privat. Da die gewerbliche Nutzung überwiegt, benötigen Sie eine Betriebsgebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung würde nicht oder nur im Umfang von 40 Prozent leisten.
 
Die Wohngebäudeversicherung von AXA leistet unter anderem bei Schäden, die durch folgende Ereignisse verursacht wurden:

  • Diebstahl, Einbruch, Vandalismus und andere kriminelle Handlungen
  • Allgemeine Witterung, etwa Regen, Sturm und Hagel
  • Feuer einschließlich Blitzschlag, Explosion und Schwelbrand
  • Bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (Frost, Rohrbruch)

Mit der optionalen Elementarschadenversicherung erweitern Sie die Deckung der Wohngebäudeversicherung auf schwere Naturkatastrophen. Dazu gehören beispielsweise Überschwemmungen, Rückstaus und Lawinen. Je nach Lage der Immobilie ist eine entsprechende Zusatzabsicherung unverzichtbar!

Der Gebäudebegriff im Überblick


Zum Wohngebäude im Sinne der Versicherungsbedingungen gehört in jedem Fall die gesamte Bausubstanz. Sie umfasst neben dem Fundament auch Decken und Wände. Neben der eigentlichen Substanz sind sogenannte Gebäudebestandteile ebenfalls versichert. Zum fest verbauten Zubehör gehören beispielsweise eine Einbauküche, Fenster und Türen, die Heizung und sanitäre Anlagen.
 
Stellen Sie sich zur Vereinfachung einfach vor, Sie könnten Ihre Immobilie auf den Kopf stellen. Alles, was dann nicht herausfallen würde, ist vom Schutz der Wohngebäudeversicherung umfasst.

Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung 
die Unterschiede

Immer wieder kommt es zu Verwechslungen zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Hier greifen wir das obige Beispiel nochmal auf, um den Umfang der Absicherung zu verdeutlichen:

  • Gegenstände, die beim „Auf-den-Kopf-stellen“ der Räume nicht herausfallen würden, sind mit der Wohngebäudeversicherung versichert
  • Bewegliche Gegenstände im Gebäude, also solche, die herausfallen könnten, werden von der Hausratversicherung umfasst

Beispiel: Durch einen Wasserschaden werden der Boden, Stühle und Tische sowie ein Notebook zerstört. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung des Bodens. Von der Hausratversicherung erhalten Sie den Schaden an der Einrichtung und am Notebook ersetzt.
 
Die Policen sind also nicht austauschbar, sondern sollten immer zusammen bestehen. Nur so profitieren Sie von einer ganzheitlichen Absicherung ohne Deckungslücken!

Leistungen und Vorteile der AXA Wohngebäudeversicherung

Mit dem Abschluss der Wohngebäudeversicherung profitieren Sie unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Wir übernehmen den gesamten Sachschaden, der durch versicherte Ursachen an Ihrem Wohngebäude entsteht
  • Aufwendungen für Gutachter und durch behördliche Auflagen, soweit durch einen Schaden verursacht, werden in vollem Umfang übernommen
  • Besteht die Möglichkeit der Schadensminderung, etwa durch provisorische Befestigungen, kommt AXA für die damit verbundenen Mehrkosten auf. Selbiges gilt für Aufräumarbeiten und andere Folgekosten
  • Bei einem Totalschaden übernimmt AXA die Kosten für einen Neubau der zerstörten Immobilie. Dabei orientieren wir uns an den üblichen Aufwendungen, die in der entsprechenden Lage anfallen
  • Wird Ihre Immobilie vorübergehend unbewohnbar, etwa durch einen Schaden am Dach, ersetzen wir Ihnen das Hotel und/oder eine andere Ersatzunterkunft. Eine zeitliche Begrenzung der Leistung gibt es hier nicht
  • Dauert unsere Leistungsprüfung ausnahmsweise länger, erhalten Sie bereits nach wenigen Wochen die ersten Abschlagszahlungen. So können Sie mit den Reparaturarbeiten oder der Wiederherstellung beginnen
  • AXA verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wir leisten also auch, wenn Sie oder Ihre Mitbewohner einen Schaden selbst mitverursacht haben. Beispiel: Sie lassen ein Fenster offen, wodurch Wasser in die Wohnräume eindringt
  • Die Höhe der Versicherungssumme bestimmen Sie selbst, wobei mindestens der Neuwert des Gebäudes abgedeckt sein sollte

Beachten Sie bei der Bemessung der Deckungssumme unbedingt eventuelle Preissteigerungen und Folgekosten bei Schäden aller Art. Experten empfehlen, mindestens das anderthalbfache des Kauf- oder Baupreises abzusichern. So sind Sie auch dann geschützt, wenn unvorhergesehene Aufwendungen auf Sie zukommen oder die Baukosten in der Zwischenzeit ansteigen.
 
Zusatzbausteine ermöglichen Ihnen die flexible Erweiterung Ihrer Wohngebäudeversicherung. So können Sie unter anderem zum Gebäude gehörende Rohrleitungen auf dem Grundstück mitversichern. Auch Nebengebäude lassen sich mit wenigen Klicks in den Versicherungsschutz einschließen. Haben Sie einen aufwendig gestalteten oder großen Garten, sollten Sie auch hier für die entsprechende Absicherung sorgen.

Der Ablauf im Schadenfall: So regulieren wir Ihre Aufwendungen

Entsteht an Ihrer Wohnimmobilie ein versicherter Schaden, sollten Sie ihn uns möglichst zeitnah melden. In der Regel fordern wir ein Gutachten, für das wir die entsprechenden Kosten übernehmen, an. Auch ein Kostenvoranschlag kann in bestimmten Fällen ausreichen.
 
Nach der Prüfung des Leistungsanspruchs erhalten Sie eine Mitteilung über die Höhe der Erstattung. Dauert die Prüfung länger, zahlen wir bereits im Vorfeld Abschläge, damit Sie mit den Arbeiten beginnen können. Im Ergebnis übernimmt die Wohngebäudeversicherung den gesamten Schaden, denn durch die erweiterte Neuwertdeckung von AXA können keine Deckungslücken entstehen.
 Übrigens: Steigt der Wert Ihrer Immobilie ungewöhnlich stark an oder nehmen Sie Erweiterungen vor, können Sie die Police jederzeit anpassen. Auch haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme zu erhöhen.

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Häufig gestellte Fragen

Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer einer Wohnimmobilie sinnvoll. Denn Schäden aller Art können hier schnell sechsstellige Kosten nach sich ziehen. Banken verlangen zur Absicherung einer Finanzierung nahezu immer einen entsprechenden Versicherungsschutz.

Sind auch Nebengebäude mitversichert?

Nebengebäude wie Garagen und Scheunen müssen Sie bei Abschluss der Versicherung angeben, da sie sonst nicht versichert sind. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig auf seinen Umfang, um sicherzustellen, dass keine Deckungslücken entstehen!

Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich sind die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar. Ausnahmen gelten aber für den Teil der Prämien, der auf eine berufliche Nutzung entfällt. Macht Ihr Home-Office etwa zehn Prozent der Wohnfläche aus, können Sie zehn Prozent des Beitrags als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ansetzen.

Kontaktieren Sie uns

AXA Versicherung Stiefele GmbH in Fellbach

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne persönlich an uns und lassen Sie sich von den Experten der AXA Versicherung Stiefele GmbH in Fellbach umfassend zu den Leistungen und Ihrem besten Schutz mit der Wohngebäudeversicherung beraten.

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