Umfassende Betriebshaftpflicht der AXA Versicherung
Stiefele GmbH in Fellbach
Klar, als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie zahlreiche Freiheiten. Auf der anderen Seite tragen Sie aber auch eine hohe Verantwortung. Denn bei jeder Entscheidung und Handlung können Fehler passieren, für die Sie unter Umständen mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Die Betriebshaftpflicht der AXA Versicherung Stiefele GmbH in Fellbach sorgt hier für die passende Absicherung. Denn sie übernimmt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die Ihr Unternehmen verursacht.
Die gesetzliche Haftung
nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
Nahezu alle relevanten Grundlagen der Haftung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Es ist das wichtigste Werk des deutschen Zivilrechts und regelt die Vertragsbeziehungen zwischen einzelnen Wirtschaftsakteuren. Dazu gehören also Unternehmer, Privatpersonen und der Staat, soweit er als Vertragspartner auftritt.
Der allgemeine Grundsatz dabei lautet: Jeder haftet für die Schäden, die er anderen Personen zufügt. Das BGB unterscheidet nicht zwischen Absicht und Versehen, sondern trifft eine einheitliche Vorgabe für alle Menschen.
Hier kommt die Betriebshaftpflicht ins Spiel. Denn Sie müssen einen Schaden auch dann ersetzen, wenn Sie sich dies gar nicht leisten können. Zahlreiche Menschen ohne Haftpflicht verschulden sich in der Folge für den Rest ihres Lebens, um die Forderungen der Gegenseite überhaupt begleichen zu können. Gerade bei Personenschäden entstehen schnell Kosten in sechs- oder siebenstelliger Höhe!
Die Haftung für Schäden ist gewissermaßen die Kehrseite der unternehmerischen Freiheit und Ausfluss der Eigenverantwortung. Auch Privatpersonen haften unbeschränkt, weshalb wir den Abschluss einer Privathaftpflicht empfehlen. Als Arbeitnehmer oder Beamter haften Sie nur dann in voller Höhe, wenn Sie einen Schaden im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachen.
Sinn und Zweck der Betriebshaftpflicht von AXA
Die Betriebshaftpflicht von AXA hat die Aufgabe, Sie und Ihr Unternehmen vor schwerwiegenden Schäden und ihren Folgen zu schützen. Sie knüpft direkt an die gesetzlichen Haftungsregelungen an. Sofern die Gegenseite Ansprüche nach dem BGB geltend machen kann, werden sie von der Betriebshaftpflicht übernommen. Selbiges gilt auch für andere Gesetze, etwa aus dem Bereich Umweltschutz, wenn hier Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen.
Zum Vergleich: Denken Sie hier einfach an die Kfz-Haftpflicht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt im Straßenverkehr dieselbe Aufgabe wie die Betriebshaftpflicht bei Unternehmern. Fügen Sie anderen Menschen einen Schaden zu, wird er von der Haftpflicht übernommen.
Einige Beispiele aus unternehmerischen Tätigkeiten, in denen ein Schaden Ihnen im wahrsten Sinne des Wortes das Genick brechen kann:
- Sie sind Anwalt und verpassen eine wichtige Frist Ihres Mandanten. Dadurch hat er keine Chance mehr, eine Forderung in Höhe von 200.000 Euro durchzusetzen. Da die Erfolgschancen gut waren, haften Sie nun für den entgangenen Betrag
- Einer Ihrer Mitarbeiter ist auf der Baustelle beim Kunden unterwegs. Dabei montiert er eine Heizungsanlage, macht aber einen Fehler, durch den es später zum Brand kommt. Da der Brand auf Ihr Unternehmen zurückgeführt werden kann und insgesamt ein Schaden von 300.000 Euro entstand, müssen Sie diesen übernehmen
- Ein Kunde parkt auf Ihrem Betriebsgelände. Da sich ein Ziegel vom Dach löst und auf den Wagen stürzt, entsteht ein Schaden von 10.000 Euro
In diesen Fällen hat der Geschädigte einen Anspruch gegen Ihr Unternehmen. Als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer haften Sie dann unbeschränkt. Sind Sie Gesellschafter einer GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft, erstreckt sich die Haftung nur auf das Stammkapital. Einzige Ausnahme: Sie handeln grob fahrlässig.
Berechtigte Ansprüche gegen Ihr Unternehmen reguliert die Betriebshaftpflicht. Halten wir eine Forderung für zu hoch oder gar nicht vorhanden, wehren wir sie auf unsere Kosten ab.
Für wen eine Betriebshaftpflicht relevant ist
Grundsätzlich kann keine Unternehmerin und kein Unternehmer Schäden und ihre Folgen vorhersehen. Auch lässt sich oft nicht abschätzen, ob aus einem heute entstandenen Schaden in der Zukunft weitere Forderungen der Gegenseite resultieren. Daher sollte jeder Betrieb mit einer Betriebshaftpflicht ausgestattet sein. Dies gilt einmal mehr, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen – denn dadurch erhöht sich das Risiko, dass „irgendwann oder irgendwo“ ein Schaden verursacht wird.
Für bestimmte Berufsgruppen ist die Betriebshaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören unter anderem Architekten, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Notare und Versicherungsmakler. Hintergrund ist, dass hier selbst kleinste Fehler zu immensen Schäden im sechsstelligen Bereich führen können. Denken Sie etwa an den Anwalt, der eine Frist verpasst, oder den Architekten, der durch einen kleinen Planungsfehler ein nicht genehmigungsfähiges Gebäude plant.
Nehmen Sie das Thema Haftung nicht auf die leichte Schulter! Erfahren Sie noch heute mehr über die Betriebshaftpflicht und vereinbaren Sie einen ersten Termin bei der AXA Versicherung Stiefele GmbH in Fellbach. Unser erfahrenes Team freut sich bereits auf Sie!
Leistungen und Vorteile der AXA Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor unbezahlbaren Forderungen. Dazu bieten wir Ihnen mehrere Leistungen und Vorteile, wobei sie den Schutz stets an Ihr Unternehmen anpassen können:
Mit Zusatzbausteinen passen Sie diesen Grundschutz der Betriebshaftpflicht weiter an. Architekten und Ärzte haben beispielsweise einen individuellen Versicherungsbedarf, weshalb hier Vermögens- und Personenschäden besonders hoch abgesichert sind.
Tipp: Kombinieren Sie mehrere betriebliche und private Versicherungen miteinander, etwa Betriebs- und Privathaftpflicht, sichern Sie sich attraktive Beitragsrabatte.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Betriebshaftpflicht?
Eine Betriebshaftpflicht leistet, wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer anderen Personen schaden. Versichert sind auch Ihre Mitarbeiter sowie Schäden, die etwa durch Ihr Betriebsgebäude verursacht wurden (Stichwort: herabfallender Ziegel).
Wer ist zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht verpflichtet?
Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss der Versicherung besteht unter anderem für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Notare.
Kann ich den Beitrag von der Steuer absetzen?
Ja, Beiträge für eine betriebliche Haftpflichtversicherung sind als Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich abzugsfähig.
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