AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin - Absicherung für Polizei, Justiz und Zoll
Ihre Mitmenschen schätzen sehr, dass Sie sich für eine Tätigkeit in der Exekutiven entschieden haben. Sie sorgen jeden Tag für Ordnung und Sicherheit und tragen damit zu einer lebenswerten Gesellschaft bei. Sie stehen stets an vorderster Front, weil Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft durchführen müssen. Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in Berlin lässt Sie nicht im Regen stehen und unterstützt Sie mit einer optimalen Absicherung und einem perfekten Vorsorgeplan.
Die Heilfürsorge
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Krankenversorgung für die Bereiche des Öffentlichen Dienstes, weil Sie aufgrund beruflicher Risiken besonderen Schutz benötigen. Allerdings übernimmt die Heilfürsorge nicht alle Kosten, so dass es keine Erstattungen bei Zahnersatz oder Sehhilfen gibt.
Darüber hinaus gilt sie nicht für Familienmitglieder, die nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Beihilfe haben. Sorgen Sie bereits jetzt vor und sichern Sie sich eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beamte und eine private Zusatzversicherung nach Tarif "BN Heilfürsorge". Sollte die Heilfürsorge einmal wegfallen, wird es problematisch. Bei Vorerkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter nehmen Sie die privaten Krankenversicherungen nicht mehr auf oder es werden hohe Zuschüsse fällig. Schließen Sie bereits während Ihrer Dienstzeit eine Anwartschaftsversicherung ab und sichern Sie sich Ihre Vorteile. Es wird keine erneute Risikoprüfung durchgeführt, Sie müssen keine Wartezeit einhalten, Krankheiten und deren Folgen, die während der Anwartschaftsversicherung entstanden sind, werden mitversichert. Sie werden garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen und profitieren von deren Vorteilen. Sie und Ihre beihilfeberechtigten Familienmitglieder sind sofort mitversichert.
Krankheitskosten während der Zeit der Heilfürsorge
Beispielsweise werden für Bundesbeamte bei Zahnersatz nur 40% der Material- und Laborkosten von der Heilfürsorge übernommen. Sehhilfen oder Kosten für Heilpraktiker werden nur teilweise erstattet. Ihr Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, der einen monatlichen Zuschuss zu seiner Krankenversicherung erhält, bekommen Sie einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet, den sogenannten Beihilfebemessungssatz.
Die Höhe der Beihilfe bemisst sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand. Ohne Kinder stehen Ihnen nur 50% der entstandenen beihilfefähigen Krankheitskosten zu. Der restliche Kostenanteil muss im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht, zum Beispiel über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt werden. Wir empfehlen auf jeden Fall von Beginn an den Abschluss einer Pflegepflichtversicherung. Sorgen Sie für jedes Alter und für jede Pflegestufe mit der Pflegevorsorge Vario vor.
Der Tarif Vision B
Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder sind alle Vorgaben der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung erfüllt. Für Beamtenanwärter bieten wir bis zu einem bestimmten Alter spezielle Ausbildungskonditionen an.
Kemperplatz 1a
10785 Berlin
09:00 bis 18:00
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