Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin
Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Sie Ihre Existenz hervorragend und umfassend ab. Betroffen sind Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Sollte Ihnen bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit aus Versehen ein Fehler unterlaufen, entstehen normalerweise Vermögensschäden bei betroffenen Dritten. Für Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler, Zwangsverwalter oder Inkassounternehmer, gilt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar als Pflichtversicherung. Der Versicherungsschutz der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin beinhaltet folgende Kernleistungen: Prüfung der Haftung, Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen, Freistellung von berechtigten Ansprüchen und Prozessführung und Kostenübernahme.
Cyber-Baustein zur Vermögensschadenversicherung für rechtsberatende Berufe
Der Umgang mit Daten führt zu neuen Risiken, deshalb können wir, Ihre
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin, Ihnen eine umfassende Versicherung für die Folgen von Cyber-Angriffen und Datenschutzverletzungen anbieten. Ihre eigenen Aufwendungen (Eigenschäden) sind abgesichert wie zum Beispiel:
Datenwiederherstellung, Beseitigung von schädlicher Software, Mehrkosten durch IT-Ausfall, Reputationsmanagement, Internet-Strafrechtsschutz
Tipp: Mit einer Vertrauensschadensversicherung von AXA schützen Sie sich vor Unterschlagung, Diebstahl und Sabotage durch Mitarbeiter oder Hackerangriffe von außen. Außerdem sind auch Schäden gegenüber Dritten abgesichert, die durch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verursacht werden und für das Ihr Unternehmen haftet.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für ausgewählte Berufsgruppen
- Rechtsanwälte: Gerichte stellen immer höhere Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt und die Büroorganisation. Bereits eine Fristversäumnis kann erhebliche finanzielle Folgen für den Mandanten nach sich ziehen.
- Notare: Finanziell wichtige Rechtsgeschäfte unterliegen oft der notariellen Beurkundung. Unvermeidlich ist dabei die erhöhte Haftpflichtgefahr, zumal die Haftung von Notaren für berufliche Versehen nicht beschränkt werden kann.
- Unternehmensberater: Ein Unternehmens- und Personalberater ist sehr breit aufgestellt und die vielen verschiedenen Beratungsgebiete erfordern komplexe Leistungen. Fehler kann man dabei nicht immer vermeiden, aber die finanziellen Folgen.
- Haus- und Grundstücksverwalter: Immobilien haben einen hohen Vermögenswert, so dass ein immer vielfältigeres Leistungsspektrum gefordert wird und Haftpflichtrisiken steigen.
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