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AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin
Unterstützungskasse
Berlin
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Altersvorsorge – Ein Thema, das immer wichtiger wird - für jeden von uns. Die Entwicklung des Rentenniveaus in Deutschland lässt eindeutig erkennen, dass ohne zusätzliche Vorsorgemaßnahmen bei Renteneintritt der gewohnte Lebensstandard nicht mehr beibehalten werden kann. Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt schon seit Jahren zunehmend an Bedeutung. Möchten auch Sie, als Besserverdienender, im Alter nicht auf Wohlstand verzichten, entsteht Ihnen ein gravierender Nachteil: Die Höhe der Beiträge für eine zusätzliche Absicherung ist begrenzt.
Sie können durchaus so viel in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, wie Sie möchten. Die Beitragszahlungen sind aber nur bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei (2017 € 3.048 + € 1.800). Überschreiten Sie diesen Wert, wird das so teuer, dass sich die betriebliche Altersvorsorge finanziell fast nicht mehr rechnet.
Es wird geschätzt, dass etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens im Rahmen der Altersvorsorge angelegt werden sollten, damit der aktuelle Lebensstandard später ungefähr beibehalten werden kann. Somit fehlt Mitarbeitern mit gut dotiertem Gehalt bei den meisten Durchführungsverfahren der betrieblichen Altersvorsorge die Möglichkeit, Guthaben in erforderlichem Umfang anzusparen.
Eine der wenigen Möglichkeiten der Absicherung bietet Ihnen die Unterstützungskasse.
In die Unterstützungskasse der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin können Sie Beiträge in beliebiger Höhe einzahlen.
Die Unterstützungskasse von der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist für Angestellte mit höherem Einkommen, die auch noch Steuern sparen möchten, ideal zur Altersvorsorge geeignet.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?
Die Auszahlung
Steuern fallen bei der Unterstützungskasse von AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin erst mit der Kapitalauszahlung an. Dann werden die bezogenen Leistungen nach § 19 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit voll versteuert. Nach Vollendung des 64. Lebensjahres kann der Mitarbeiter einen Versorgungsfreibetrag geltend machen. Der Versorgungsfreibetrag und sonstige steuerliche Vergünstigungen führen dazu, dass im Rentenalter die Steuerbelastung in der Regel geringer ist als in der aktiven Zeit.
Gern berät Sie die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zu allen Versicherungsfragen. Vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!