Die Pensionszusage der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin
Eine Pensionszusage ist eine Form der Altersvorsorge, die besonders für Top-Führungskräfte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften geeignet ist. Dabei sind gerade bei diesem Personenkreis eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Denn Themen wie Altersarmut sind in diesem Personenkreis eher nicht relevant. Doch man darf nicht den Fehler machen zu glauben, dass jemand, der ein hohes Einkommen erzielt automatisch auch eine hohe Altersvorsorge genießt. Natürlich – Top Führungskräfte beziehen in der Regel eine höhere Rente, als normale Arbeitnehmer. Doch sie haben auch zuvor ein deutlich höheres Einkommen erzielt als der durchschnittliche Arbeitnehmer. Und wie jeder andere Arbeitnehmer in Deutschland auch, müssen Sie eine Lücke von rund 20 % zwischen der bezogenen Rente und dem letzten Bruttoeinkommen schließen, um die 70 % vom letzten Bruttoeinkommen zu erreichen, die laut Experten notwendig sind, um den Lebensstandard, den man sich bis dahin erarbeitet hat, halten zu können. Diese zwanzig Prozent sind in Zahlen gesprochen natürlich deutlich höher bei einer Führungskraft, deren Jahreseinkommen im mittleren sechsstelligen Bereich liegt, als bei einem Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen zwischen 30.000 – 60.000 €. Aus diesem Grund ist für diesen Personenkreis auch eine besondere Lösung in Sachen Altersvorsorge angebracht.
Pensionszusagen machen Sie als Arbeitgeber interessant
Spitzenkräfte sind in Deutschland begehrt und haben oft die Möglichkeit, sich ihren Arbeitgeber auszusuchen. Da brauchen Sie gute Argumente, um eine solche Top-Führungskraft von sich als Arbeitgeber zu überzeugen. Ein solches Argument ist eine schlagkräftige Altersvorsorge für Ihre Führungskräfte.
Mit der Rückdeckungsversicherung der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin zu Ihrer Pensionszusage können Sie die Risiken, die mit einer solchen Pensionszusage verbunden sind, wunderbar reduzieren.
Und so funktioniert die Pensionszusage im Groben
Die Pensionszusage verbindet eine ganze Reihe von interessanten Vorteilen in einer Altersvorsorgelösung. So können Sie sich hier für eine flexible Beitragsgestaltung und steuerlich unbegrenzte Datierungen entscheiden, wodurch auch das Schließen großer Versorgungslücken relativ problemlos möglich wird.
Als Arbeitgeber können Sie mit einer Pensionszusage Ihrem Arbeitnehmer eine Versorgungsleistungen unmittelbar zusagen. Im Versorgungsfall finanziert Sie die Leistungen aus dem Betriebsvermögen Ihres Unternehmens. Damit Sie Ihre Verpflichtungen aus Ihren Pensionszusagen später erfüllen können, werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung bei der AXA können Sie betriebsfremde Risiken, wie zum Beispiel Langlebig- und Berufsunfähigkeit, minimiert und die Finanzierung der zugesagten Leistung sichergestellt werden.
Übrigens: Die Finanzierung einer solchen über die AXA rückgedeckten Pensionszusage kann sowohl durch den Arbeitgeber, als auch durch den Mitarbeiter im Wege eines Gehaltsverzichts erfolgen.
Und hier der direkte Vergleich – diese Vorteile genießen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
Das Wichtigste zur Pensionszusage in Kürze
Top-Führungskräfte und vor allem Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haben ein hohes Bedürfnis an einer zusätzlichen Altersvorsorge, auch weil hier teilweise keine Pflicht zur Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung besteht bzw. eine Befreiung einer solchen Verpflichtung beantragt werden kann. In diesem Fall wird eine private Vorsorge noch wichtiger, damit im Alter der Lebensstandard, der in den Jahren der harten Arbeit zuvor aufgebaut wurde, auch erhalten bleiben kann. Dem können Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer mit einer über die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin abgeschlossene Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage ohne große Risiken abhelfen. In diese Pensionszusage, für die im Laufe der Zeit Rücklagen gebildet werden müssen, können Sie unbegrenzt hohe Beträge steuerfrei ansparen. Das führt zu einer deutlichen Reduzierung der Steuerlast zum Zeitpunkt der Ansparung und zu einer erheblich niedrigeren Besteuerung im Rentenalter. Hinzukommt, dass aus der Pensionszusage eine Rente oder eine Kapitalauszahlung beim Erreichen des Rentenalters resultieren kann. Außerdem ist die Zahlung in Form einer Invalidenrente oder einer Witwen-, Witwer- oder Waisenrente möglich.
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