Die Drohnenversicherung der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin
Drohnen sind beliebter denn je, und tatsächlich scheint es sie inzwischen in vielen Lebenslagen zu geben. Es gibt die Hobbypiloten, die mal mit einfachen ferngesteuerten Quadrocoptern in die Lüfte abheben, mal hochwertige Kamera Drohnen zum Einsatz bringen um tolle Luftaufnahmen von Waldgebieten, Feldern und Flussläufen zu machen. Dann gibt es die Sportflieger, die den immer beliebter werdenden Sport des FPV-Races lieben. FPV steht für First Person View und beschreibt, dass der Pilot per FPV Brille alle Eindrücke, die von der Kamera der Drohne aufgefangen werden, direkt vor die Augen bekommt. Da es sich dabei um eine Virtual Reality Brille handelt, die im Prinzip die restliche Welt außenvor lässt, bekommt der Pilot den Eindruck, er würde im Cockpit seiner Drohne sitzen. Die dazugehörigen Rennen werden inzwischen bereits in Ligen ausgetragen und manche dieser Rennen sind mit Siegprämien im sechs- bis siebenstelligen Bereich versehen.
Und natürlich gibt es die Unternehmen, die Drohnentechnologie einsetzen, um ihre Produkte zu fertigen oder ihre Dienstleistung zu erbringen. Drohnen werden im Film- und Fotogeschäft immer öfter eingesetzt. Auch im Baugewerbe, im Dienstleistungsbereich und in der Industrie kommen Drohnen zum Einsatz. Zukünftig sollen Drohnen sogar so ausgestattet werden, dass sie Pakete bis vor die Haustür liefern können. Doch das Steuern einer Drohne bedarf einer Menge Erfahrung und eines gewissen Feingefühls. Ein Absturz kann schnell zu Schäden an Gegenständen oder sogar an Personen führen. Aus diesem Grund ist die Drohnenhaftpflichtversicherung in Deutschland schon seit langem eine Pflichtversicherung für Drohnenpiloten.
Das bietet die Drohnenversicherung der AXA ihren Versicherten
Die Drohnenversicherung der AXA ist in erster Linie eine Haftpflichtversicherung, wie sie vom Gesetzgeber für den klassischen Drohnenpiloten, ob nun privater oder geschäftlicher Natur, vorgesehen ist.
Doch die Drohnenversicherung der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin kommt dabei interessanterweise sehr variabel daher. Bieten können wir Ihnen mit diesem Tarif letztlich:
- Einen sicheren Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls, der sowohl als preiswerter Haftpflichtbaustein als auch als maßgeschneiderte Einzelpolice zu haben ist.
Und das sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen
Die Zahl der Drohnen hat in Deutschland in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Ein Umstand, dass der Luftfahrsicherungsbehörde immer mehr Sorgen bereitet hat, denn es hat schon so manchen gefährlichen Zwischenfall gegeben, bei dem Flugzeuge durch Drohnen behindert wurden. Vor allem aus diesem Grund sind am 01.10.2017 die Regularien für Drohnenpiloten noch einmal verschärft worden. Die Haftpflichtversicherung war hierzulande schon lange eine Pflichtversicherung für Drohnenpiloten, doch die folgenden Punkte sind mit der neuen Verordnung verschärft worden bzw. komplett neu hinzugekommen:
- Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden
- Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
- Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
- Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde
- Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen
Wer jetzt glaubt, er wäre mit seiner privaten Haftpflichtversicherung auf der sicheren Seite, hat sich leider in den meisten Fällen geirrt. Denn die meisten privaten Haftpflichtversicherungen beziehen den Drohnenflug nur so lange ein, wie es sich bei der Drohne um eine reine Spielzeugdrohne handelt. Doch wo auf dem breitgefächerten Markt an Drohnen die Spielzeugdrohne aufhört und wo ein „echtes“ unbemanntes Flugobjekt beginnt, ist gar nicht wirklich geklärt. Sich hier also auf seine klassische private Haftpflichtversicherung zu verlassen, könnte fatale Folgen haben. Darüber hinaus sind gewerbliche Drohnenflüge in einer privaten Haftpflichtversicherung überhaupt nicht enthalten.
Die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in Berlin ist eine der wenigen Versicherungen, die Ihnen einen umfangreichen und komplexen Schutz in Sachen Drohnenversicherung sowohl für Privatpiloten als auch für gewerbliche Nutzer von Drohnen anbietet.
Unsere beiden Drohnenversicherungen im Überblick
Die Drohnen-Privathaftpflichtversicherung greift bei privat genutzten Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 Kg. Bitte beachten Sie, dass die Kamera hier dazuzählt, denn sie erhöht das Abfluggewicht entsprechend. Als Versicherungssumme gewähren wir Pauschal eine Summe von bis zu 20 Millionen € für alle versicherten Schadensarten. Die Versicherung gilt vorbehaltlos weltweit.
Und das Beste: Diese Versicherung ist für Sie als AXA Kunde bereits in der Grunddeckung Ihrer Privathaftpflichtversicherung enthalten.
Die Drohnen-Betriebshaftpflichtversicherung greift für gewerblich genutzte Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 Kg. Hier gilt, dass auch das Gewicht von allen festmontierten Gegenständen als Abfluggewicht zählt. Material das transportiert werden soll, bleibt bei dieser Berechnung außen vor. Die Versicherungssumme beträgt für alle Schadensarten, die hier versichert sind, bis zu 1 Million €. Die Versicherung ist dabei auf Europa beschränkt. Wer eine Betriebshaftpflichtversicherung der AXA hat, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung als einen günstigen zusätzlichen Baustein mit abschließen.
Die Drohnenversicherung von AXA
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