Die Oldtimerversicherung der AXA
Versicherung Fink & Wagner GmbH in München
Auch wenn die unterschiedlichsten Typen, Modelle und Baureihen existieren, sie alle versprühen den Charakter und den Charme vergangener Jahrzehnte. Vielleicht haben Sie Ihren „Oldie“ in einem miserablen Zustand erworben und durch viel Zeit und Liebe den Geist des guten Stücks wieder aufleben lassen und dadurch einen enormen materiellen und ideellen Werterhalt geschaffen. Endlich beenden Sie die stundenlange Bastelei in der Garage nach Feierabend und möchten das alte Schlachtschiff zuverlässig und optimal versichern. Die AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München kann Ihnen eine interessante Oldtimer-Versicherung anbieten, so dass Ihr Fahrzeug mit Geschichte eine Absicherung für die Zukunft erhält.
Optimaler Versicherungsschutz für Ihre Rarität
Die Oldtimer-Versicherung von AXA bietet folgende Vorteile:
- Umfangreicher Service zu preiswerten Beiträgen
- Individuell passender Pkw-Schutzbrief für Ihren Oldtimer oder Youngtimer
- Sie erhalten zusätzliche Leistungen bei der Teilkaskoversicherung
- Versicherungsschutz für schwarze Kennzeichen, historische Kennzeichen, rote Oldtimer-Kennzeichen und Saisonkennzeichen
Für die Wintersaison, beispielsweise von Oktober bis April, können wir Ihnen im Bereich der Saisonkennzeichen leider keine besonderen Konditionen anbieten.
Für Pkw-Oldtimer, die erstmals vor dem 31.12.1979 zugelassen wurden und Youngtimer, deren Erstzulassung im Zeitraum zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 liegt, können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:
- Deckungssumme pauschal bis zu 100 Mio. Euro
- Abdeckung von Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro
- Buchung eines zusätzlichen Schutzbriefs möglich
- Sie erhalten bereits mit den Vollkaskoleistungen allgemeinen Schutz und die Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung ist bereits enthalten
Voraussetzungen, um eine Oldtimer-Versicherung abzuschließen:
- Die Erstzulassung für das Fahrzeug muss vor dem 31.12.1979 liegen
- Der Oldie muss noch gut erhalten sein und weitgehendst noch dem Originalzustand entsprechen
- Höher als 8.000 km darf die maximale jährliche Fahrleistung nicht liegen
- Die Rarität darf nur als Zweitfahrzeug verwendet werden, ein Alltags-PKW muss vorhanden sein
- Die Unterbringung in einer Garage ist erwünscht
- Nur Personen über 23 Jahre dürfen das alte „Schätzchen“ fahren
- Das Fahrzeug muss auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein
- Die Vorlage eines Marktwertgutachtens ist erforderlich, wenn der Fahrzeugwert 25.000 Euro übersteigt. Es darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Andere Oldtimer ab einem Fahrzeugwert von 10.000 Euro benötigen ein Marktwertgutachten, das nicht älter als zwei Jahre ist. Ein sogenannter „Kurzcheck“ kann nur für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis zu 50.000 Euro akzeptiert werden. Höherwertige Fahrzeuge benötigen ein Standardgutachten.
Warum ist ein Wertgutachten erforderlich?
Im Schadensfall müssen Sie als Fahrzeugbesitzer den Wert und Zustand nachweisen. Falls es gestohlen wurde oder ausgebrannt ist, ist das besonders schwierig.
Vorteile bei Kaskoschäden:
- Der ermittelte Fahrzeugwert aufgrund eines Gutachtens wird zur Beitragsberechnung und Basis für die Schadenregulierung herangezogen.
- Die Kaskoversicherung deckt nur die Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes durch Reparatur ab, aber keine Restaurierung. Ein detailliertes Gutachten enthält Angaben über den Fahrzeugzustand vor Schadeneintritt. So ist garantiert, dass Ihnen keine Nachteile bei der Schadenregulierung entstehen.
Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden):
Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners berücksichtigt oft nicht die Wertsteigerung eines Fahrzeugs, sondern geht von einem Wertverlust aus. In diesem Fall müssen Sie den Nachweis des reellen Werts Ihres Fahrzeuges erbringen. Oft kann nur ein Gericht den Sachverhalt klären.
Rotes Oldtimer-Kennzeichen
Seit März 2007 kann für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr kam, ein rotes Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Gerne kann der „Oldie“ auch bei einer Technischen Prüfstelle zu einer Abnahmeprüfung zum Erhalt eines H-Kennzeichens vorgeführt werden. Bei der Zulassungsstelle benötigen Sie die positive Begutachtung der Prüfstelle, Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen sowie eine Versicherungsbestätigungskarte Ihrer Versicherungsgesellschaft. Darüber hinaus fordert die Zulassungsstelle einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg an.
Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick
Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw
Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979
Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1990
Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden
Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1990 erstmalig zugelassen wurden
Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit
Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto
Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse
Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten
Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker
Vandalismus
Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet
Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges
Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren
Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden
Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)
Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)
(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)
(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges
Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon
Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Kosten für Krankenbesuch
Besorgung von Vignetten
Warum keine Pannenhilfe?
Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes
genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.
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Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.
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