Die Anwartschaftsversicherung der DBV
Für Mitarbeiter in Teilbereichen des öffentlichen Dienstes stellt die Heilfürsorge einen wesentlichen Bestandteil der Krankenversorgung dar. Aufgrund beruflicher Risiken benötigen die Beschäftigten aber einen besonderen Schutz. Wenn der Heilfürsorgeberechtigte in den Einzeldienst wechselt oder seine aktive Dienstzeit beendet, entfällt die Heilfürsorge und es besteht ein Beihilfeanspruch. Gemäß den Beihilfevorschriften des Bundes wird dem Versorgungsempfänger 70% der beihilfefähigen Aufwendungen von der Beihilfe gezahlt. Um die restlichen 30% zu bestreiten, wird eine private Krankenversicherung benötigt. Die AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in München zeigt Ihnen gerne auf, wie Sie als Heilfürsorgeberechtigte von unseren Vorteilen profitieren. Mit einer Anwartschaftsversicherung steht einer garantierten Aufnahme ohne erneute Risikoprüfung in unsere private Krankenversicherung nichts mehr im Weg. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen finden Sie hier.
Empfohlener Versicherungsschutz
Ihr Dienstherr unterliegt Leistungsbeschränkungen, so dass auch Sie als Heilfürsorgeberechtigter für einen Rest der Krankheitskosten selbst aufkommen müssen. Um das finanzielle Risiko abzudecken, empfehlen wir neben der Anwartschaft folgende Produkte:
Heilfürsorgeergänzung (Zähne Brille, etc.) - Spezieller Ergänzungsschutz für Heilfürsorgeberechtigte
Stationäre Wahlleistung - Komfortabler Aufenthalt im Krankenhaus
Pflegevorsorge - Keine Versorgungslücke im Pflegefall
Krankenhaustagegeld - Ersetzt die entstehenden Kosten im Krankenhaus
Kurtagegeld/Kur - Zur Unterstützung einer guten Genesung
Mit einer Anwartschaftsversicherung sind Sie als Berufstätiger im öffentlichen Dienst für alle gesundheitlichen Risiken abgedeckt, die Ihre spezifische Tätigkeit mit sich bringt. Die Heilfürsorge springt nur bei bestimmten Beamtengruppen ein, in dem sie die Versorgung im Falle einer Erkrankung automatisch über die Zahlungen des Dienstherrn und in bestimmten Fällen durch Zahlungen der Bundesländer veranlasst. Laut Gesetz der Beihilfevorschriften ist bundesweit geregelt, dass der Berechtigte 70% der entstehenden erstattungsfähigen Kosten ersetzt bekommt. Für die übrigen 30% empfiehlt sich eine zusätzliche private Krankenversicherung, damit Sie bei einer schweren unvorhergesehenen Erkrankung nicht mit existenzbedrohenden finanziellen Engpässen rechnen müssen.
Ihre Vorteile im Überblick:
- Beim Wechsel in den Einzeldienst ist die Kostendeckung aller Heilfürsorgeregelungen gesichert. Damit entstehen keine Versorgungslücken
- Umfangreiche Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfe, Auslandsreise, Hilfsmittel und heilpraktische Behandlungen
- Bei einem Dienstwechsel kann die Anwartschaftsversicherung in einen Beihilfeergänzungstarif umgewandelt werden
Junger Beamter - alter Beamter
Am Anfang seiner beruflichen Laufbahn macht man sich noch keine Gedanken, wie es in 20 oder 30 Jahren um seine Gesundheit und die Versorgung aussieht. Aber Sie können als junger Beamter Ihren derzeitigen Gesundheitszustand sozusagen „konservieren“. Mit einer Anwartschaftsversicherung steigen Sie zu Pensionsbeginn mit Ihrem derzeitigen Gesundheitszustand in die private Krankenversicherung ein. Wenn es im Alter mit Beschwerden wie hohem Blutdruck, Herzkrankheiten, Diabetes, Depressionen etc. losgeht, nehmen Versicherungen bei Pensionsantritt die Anträge nur mit hohen Zuschlägen an und schließen bestimmte Krankheitsbilder von Anfang an aus. Mit einer Anwartschaftsversicherung umgehen Sie dieses Problem und die Beiträge sind gering, so dass der Tarif in einem Spezialtarif für Bundespolizei, Polizei und Berufsfeuerwehr sogar nur einen Euro im Monat beträgt. Dem Dienstherren obliegt eine Fürsorgepflicht für seine Beamten. Bund und Länder zahlen keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen und die Versorgung fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Die Beamtenbeihilfe übernimmt einen Teil der Behandlungskosten, so dass der Beamte nur den übrigen Eigenanteil versichert und dadurch von einer günstigen Prämie profitiert.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Wir von der AXA Hauptvertretung Fink & Wagner GmbH in München erstellen mit Ihnen gerne eine Expertise zur Anwartschaftsversicherung. Damit decken Sie die bekannten Risiken ab und blicken entspannt in Ihre berufliche Zukunft. Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung schließen Sie die Anwartschaftsversicherung ab und gehen kein erhöhtes Risiko einer Ablehnung oder Anhebung des zu zahlenden Versicherungsbeitrags ein. Für weitere Informationen oder eine eingehende Beratung können Sie jederzeit einen unverbindlichen Termin mit unserem kompetenten und freundlichen Team vereinbaren. Wir möchten Ihr zuverlässiger Partner rund um alle Versicherungsthemen sein
Kontaktieren Sie uns
Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.
80335 München
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Beamte
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00