Die Unterstützungskasse der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München
Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer - die Unterstützungskasse der
AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München ist ideal, wenn mit Hilfe von staatlichen Förderleistungen effektiv Versorgungslücken geschlossen werden sollen. Gemeinsam mit unserer Vertretung in München erhalten Sie alle wissenswerten Informationen und eine exzellente Betreuung für die gemeinsame Geschäftsbeziehung.
Eine super Versorgungseinrichtung
Die Zukunft ist ungewiss. Wie sich das Rentensystem in den nächsten Jahrzehnten entwickeln wird, kann noch keiner ahnen, doch eines ist klar: Die Bevölkerung wird älter. Eine gute Altersvorsorge ist daher notwendig, wenn man im Rentenalter zufrieden leben möchte. Denn die gesetzliche Rentenversicherung reicht leider nicht mehr aus. Hier kommen unsere zusätzlichen Vorsorgeprodukte ins Spiel. Eine ganz besondere Leistung erhalten Sie von der Unterstützungskasse.
Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die rechtlich eigenständig ist. Der Leistungsplan lässt sich mit Renten- und Kapitalleistungen gestalten. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber unserer Unterstützungskasse als Mitglied beitritt. Eine Finanzierung ist in Form einer Entgeltumwandlung oder über den Arbeitgeber möglich. Eine Rückdeckungsversicherung wird von der Versorgungskasse zur Finanzierung von Leistungen abgeschlossen. Die Beiträge sind sowohl aus Arbeitnehmer-, als auch Arbeitgeberseite in unbegrenzter Höhe finanzierbar. Abweichende Bedingungen gelten hier bei AGs.
Heben Sie den Ruf Ihres Unternehmens weiter an
Dass die gesetzeiche Rentenversicherung längst nicht mehr für alle ausreicht, ist kein Geheimnis. Umso wertvoller ist es für Sie als Arbeitgeber, dass Sie in der Altersvorsorge Zusatzleistungen bieten und somit nach Innen und Außen einen guten Eindruck hinterlassen. Mit einer motivierten Belegschaft lässt es sich bekanntermaßen erfolgreicher wirtschaften. Also nutzen Sie das direkte Angebot der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH aus München und geben uns die Chance, den Ruf Ihres Unternehmens auf das nächste Level zu heben.
Sie fragen - wir antworten
An dieser Stelle ist es natürlich, dass die Meisten noch offene Fragen haben und einige Detailinformationen noch weiter fehlen. Eine kleine Hilfe zur Beseitigung Ihrer Unklarheiten können die folgenden Fragen sein, die wir Ihnen hier samt kompetenter Antwort fixiert haben:
Welche Versorgungsformen können gewählt werden?
Zu Kapital-, wie auch Rentenleistungen kann die Unterstützungskasse zusagen. Auch lässt sich die Versorgung mit einer Berufsunfähigkeits-, und/oder Hinterbliebenenleistung erweitern. Vorzeitige Risiken lassen sich somit einfach aushebeln.
Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt?
Die Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen und auch ein zu zahlendes Verwaltungshonorar sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zugesagte Versorgungszusagen müssen nicht bilanziert werden. Eine steuerfreie Einzahlung in unbegrenzter Höhe ist für den Mitarbeiter bei rückgedeckten Unterstützungskassen mittels Entgeltumwandlung ebenso möglich. Damit lässt sich eine Zusatzversorgung aus unversteuerten Einkommensteilen attraktiv gestalten.
Wie sieht die sozialversicherungsrechtliche Behandlung aus?
Sofern die Beiträge über den Mitarbeiter - Entgeltumwandlung genannt - finanziert werden, so sind die Beiträge des Arbeitgebers und Arbeitnehmers bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Das Einkommen muss hierfür aber auch innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Was passiert bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers?
Unter bestimmten Voraussetzungen behält der Mitarbeiter bei einer Unterstützungskassenversorgung, im Falle eines vorzeitigen Austritts aus dem Unternehmen, eine Anwartschaft auf die Leistungen, die sogenannte Unverfallbarkeit. Bei einer Entgeltumwandlung ist eine sofortige Unverfallbarkeit gesetzlich geregelt. Im Gegensatz dazu muss bei einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung der Mitarbeiter das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben und die Versorgungszusage muss fünf Jahre bestanden haben.
Sofern der neue Arbeitgeber Mitglied der AXA-Unterstützungskasse ist, lässt sich bei einem ausscheidenden Mitarbeiter mit Unverfallbarkeitsansprüchen die Unterstützungskassenversorgung entsprechend fortsetzen.
Hat der Mitarbeiter keine Unverfallbarkeitsansprüche, wird bei Betriebsaustritt das aus der Rückdeckungsversicherung freiwerdende Kapital zur Deckung per Rückkauf von dieser an die Unterstützungskasse der AXA gezahlt. Nutzbar ist es dann für Beitragsreduktionen bei Rückdeckungsversicherungen.
Kontaktieren Sie uns
Mit der AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München genießen Sie sorgenfreien Rundum-Schutz und maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Wir verstehen uns als fairer Partner an Ihrer Seite, der Sie stets bei Ihren Entscheidungen unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir freuen uns auf Sie.
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